BGI/GUV-I 506 - In guten Händen. Ihre gesetzliche Unfallversicherung Aufgaben, Leistungen und Organisation

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Abschnitt 5.2 BGI/GUV-I 506 - Rehabilitation

Auch wenn die Erfolge bei der Prävention von Unfällen und Berufskrankheiten beeindruckend sind: Vollständig vermeiden lassen sich Unfälle nicht. Kommt es also doch einmal in Kita, Schule, Beruf oder Ehrenamt dazu, dann bietet die gesetzliche Unfallversicherung ihr umfassendes Betreuungssystem. Der Grundsatz dabei lautet "Rehabilitation vor Rente".

Das bedeutet: Die optimale medizinische Betreuung der Versicherten sowie ihre berufliche und soziale Wiedereingliederung stehen stets im Vordergrund. Eine Rente wird erst gezahlt, wenn alle geeigneten Möglichkeiten der Rehabilitation/Teilhabe ausgeschöpft sind.

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Info:

Stichwort Reha vor Rente

Rehabilitation vor Rente bedeutet, dass die optimale medizinische Betreuung der Versicherten sowie ihre schulisch-berufliche und soziale Wiedereingliederung stets im Vordergrund aller Bemühungen stehen. Grundsätzlich gibt es keine Kostenbegrenzung, weil die erfolgreiche Rehabilitation für die Versicherten, aber auch alle anderen Beteiligten die beste Lösung ist. Eine Rente wird daher zumeist erst dann gezahlt, wenn alle sinnvollen und zumutbaren Rehabilitationsmöglichkeiten ohne Erfolg ausgeschöpft sind.

Ambulante Betreuung

Nach einem Unfall ist die qualifizierte medizinische Versorgung der Versicherten besonders wichtig. Im Falle eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit werden die Versicherten im Bereich der gesetzlichen Unfallversicherung "aus einer Hand" medizinisch versorgt. Die von den Trägern der gesetzlichen Unfallversicherung bestellten rund 3.500 Durchgangsärzte (D-Ärzte) versorgen die Betroffenen und legen die Art der weiteren Behandlung fest. Als Fachärzte für Chirurgie oder Orthopädie mit besonderen unfallmedizinischen Kenntnissen verfügen sie in der Praxis über Fachpersonal und moderne Medizintechnik.

Leistungen im Rahmen der medizinischen Behandlung

Die Heilbehandlung ist zeitlich nicht begrenzt und umfasst alle geeigneten Maßnahmen, insbesondere:

  • Erste Hilfe (Rettung)

  • die ärztliche und zahnärztliche Behandlung

  • Medikamente und Verbandmittel

  • Heilmittel einschließlich Krankengymnastik sowie Bewegungs-, Sprach- und Beschäftigungstherapie

  • Prothesen, orthopädische und andere Hilfsmittel

  • Belastungserprobung und Arbeitstherapie

  • Häusliche Krankenpflege

Für Versicherte, die bei bestimmten Alltagsverrichtungen in erheblichem Umfang fremder Hilfe bedürfen, wird Pflegegeld gezahlt oder Haus- bzw. Heimpflege gewährt.

Die stationäre Behandlung

Schwere Verletzungen oder Berufskrankheiten betreuen die Durchgangsärzte stationär in den elf eigenen Kliniken der gesetzlichen Unfallversicherung oder in weiteren rund 800 Krankenhäusern, die für die Heilbehandlungen zugelassen sind. Falls erforderlich, werden die Versicherten in den rund 300 zugelassenen stationären Reha-Kliniken oder den rund 100 Zentren der Erweiterten Ambulanten Physiotherapie versorgt.

Alle Kliniken verfügen über hoch qualifiziertes Personal, Spezialabteilungen und die entsprechende Infrastruktur. Für schädelhirnverletzte Kinder und Jugendliche gibt es spezielle Rehabilitationszentren. Dort gibt es eine Krankenhausschule, um die spätere Rückkehr an die alte oder eine andere geeignete Schule vorzubereiten.

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Extra: Die Kliniken

Die gesetzliche Unfallversicherung unterhält neun Unfallkliniken, zwei Kliniken für Berufskrankheiten sowie zwei Unfallbehandlungsstellen und Sonderstationen. Sie besitzen unter anderem besondere Abteilungen für die Behandlung von:

  • Querschnittlähmungen

  • schweren Hirn- und Brandverletzungen

  • Handverletzungen und plastische Chirurgie

Alle Unfallkliniken verfügen über Stationen zur Intensivtherapie und über die modernste medizinisch-technische Ausstattung. Für den schnellen Transport von Unfallverletzten sind Notarztwagen und Rettungshubschrauber ständig einsatzbereit. In den Kliniken arbeiten hoch qualifizierte Ärzte und Pflegekräfte sowie Psychologen, Pädagogen, Beschäftigungs- und Arbeitstherapeuten, Physiotherapeuten, Gehschul- und Sportlehrer, damit die Verletzten unter einem Dach erstversorgt und rehabilitiert, also gesund und arbeitsfähig entlassen werden können.

Die Kliniken im Netz: www.vbgk.de

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Dr. med. Roman Feil, Oberarzt, Unfallkrankenhaus Berlin: "Für uns D-Ärzte ist es oberstes Gebot, uns schützend vor die Patienten zu stellen und alles in unserer Macht stehende für eine optimale Rehabilitation zu tun."

Die berufliche und soziale Wiedereingliederung

Schon während eines Klinikaufenthalts besuchen Berufshelfer oder Reha-Manager der gesetzlichen Unfallversicherung den Betroffenen und begleiten ihn durch den gesamten Rehabilitationsprozess. Ziel ist es, eine möglichst dauerhafte schulische- bzw. berufliche und soziale Wiedereingliederung sicherzustellen. Im Vordergrund steht dabei stets, den Arbeitsplatz zu erhalten. Wenn eine Rückkehr an den bisherigen Arbeitsplatz nicht oder nicht ohne weiteres möglich ist, leistet die gesetzliche Unfallversicherung umfangreiche alternative Hilfe. Diese Berufshilfe zielt darauf, Verletzte oder Erkrankte entsprechend ihrer Leistungsfähigkeit möglichst auf Dauer wieder beruflich einzugliedern. Sie berücksichtigt dabei die Eignung, Neigung und bisherige Tätigkeit der Versicherten.

Bei Kindern und Jugendlichen schließt die Aufgabe der Berufshilfe alles mit ein, was erforderlich ist, um sie auf den Schulbesuch vorzubereiten, ihnen eine ihren individuellen Anlagen und Fähigkeiten entsprechende allgemeine Schulbildung zu ermöglichen und eine angemessene Berufs- und Erwerbstätigkeit erlernen oder ausüben zu können.

Teilhabe ermöglichen

Die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung übernehmen alle mit den Maßnahmen zur Teilhabe am Arbeitsleben in Zusammenhang stehenden Kosten, wie Ausgaben für:

  • Hilfen zur Erhaltung oder Erlangung eines Arbeitsplatzes

  • Maßnahmen zur Berufsfindung, Arbeitserprobung sowie Berufsvorbereitung

  • Umschulung, Ausbildung und Fortbildung

  • Lehrgänge und Lernhilfen

  • Prüfungen

  • Fahrten, Verpflegungen und Übernachtungen

In der Schüler-Unfallversicherung kommen zusätzliche Leistungen in Betracht:

  • Einzelunterricht am Krankenbett oder zu Hause, wenn infolge der unfallbedingten Dauer des Unterrichtsausfalls der weitere Bildungsweg gefährdet ist,

  • Übernahme der Fahrtkosten zur Schule, um die frühstmögliche Teilnahme am Unterricht zu gewährleisten und dadurch drohenden Anschlussschwierigkeiten zu begegnen,

  • Ausstattung mit technischen Unterrichts- und Lernhilfen,

  • schulische Ausbildung in einer Sondereinrichtung für Behinderte einschließlich der Unterbringung in einem Wohn- oder Pflegeheim.

Zur gesellschaftlichen Wiedereingliederung nach einem Schüler- bzw. Arbeitsunfall oder einer Berufskrankheit tragen auch soziale Hilfen bei. Sie unterstützen die Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft durch Haushalts-, Wohnungs- und Kraftfahrzeughilfen. So erhalten Betroffene zum Beispiel Unterstützung beim

  • Umbau der Wohnung (Umbau der sanitären Einrichtungen; Einbau von breiten Türen, Fahrstühlen, Rampen)

  • Umbau oder Kauf von speziell ausgerüsteten Fahrzeugen.

Exkurs:

Der Berufshelfer - ein Beispiel

Die Berufshelfer oder Reha-Manager der gesetzlichen Unfallversicherung sorgen dafür, dass Verletzte und Erkrankte bereits während der Maßnahmen zur Heilbehandlung und zur medizinischen Rehabilitation Leistungen erhalten, um wieder am beruflichen und sozialen Leben teilhaben zu können. Sie organisieren die berufliche Anpassung, die damit verbundene Aus- und Weiterbildung, Wohnungs- und Kraftfahrzeughilfen, helfen bei der Suche nach behindertengerechten Arbeitsplätzen oder beraten bei sozialen Problemen.

Christina Gerlach, Bereichsleiterin Rehamanagement der Verwaltungs-Berufsgenossenschaft: "Die Unterstützung des Versicherten ist ein Prozess, der enger Kommunikation bedarf. Unsere Aufgabe ist es, die Bedürfnisse unseres Kunden, des Versicherten, in konkrete Angebote zu übersetzen, zu managen. Ein konkretes Beispiel: Einem verunfallten Versicherten, der inzwischen als Reisejournalist tätig ist, wurde auf Grundlage des Sozialgesetzbuchs IX (Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen) eine Arbeitsassistenz vermittelt, die ihn auf seinen Reisen begleitet und dort unterstützt. Weiterhin erhielt er Arbeitshilfsmittel, vom höhenverstellbaren Schreibtisch über einen Reise-Duschrollstuhl bis hin zu einem Stehrollstuhl. Dies hat auch einen wichtigen psychologischen Aspekt: "Auf einer Party an einem Stehtisch dem Gegenüber auf gleicher Höhe in die Augen schauen zu können, das kann ein großer Schritt hin zur Teilhabe am gesellschaftlichen Leben sein."

Was ist eigentlich DISABILITY MANAGEMENT?

"Disability" heißt wörtlich "Behinderung". Eine Behinderung zu managen, soll zum Ausdruck bringen, dass eine Person, die etwa unter einer Unfallverletzung oder chronischen Krankheit leidet, dies nicht vom Schicksal vorgegeben hinnimmt, sondern alles daran setzt, möglichst wieder gesund zu werden und arbeitsfähig zu bleiben. Vor allem soll der Arbeitsplatz nicht verloren gehen.

Im Vergleich zu anderen Begriffen, wie etwa "Case-Management" oder "Disease-Management", wird mit Disability Management eine umfassende Vernetzung von Beteiligten in der sozialen Sicherung zum Ausdruck gebracht. Damit werden Defizite ausgeglichen, die oft unüberwindbare Hürden für behinderte Menschen selbst, aber auch Hemmnisse für Arbeitgeber bilden.

Weitere Informationen unter: http://www.disability-manager.de

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