DGUV Information 209-069 - Ergonomische Maschinengestaltung von Werkzeugmaschinen der Metallbearbeitung

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Abschnitt 7.2 - 7.2 Digitale und analoge Anzeigeinstrumente

Die hier betrachteten Anzeigen sind eigenständige digitale und analoge Anzeigeinstrumente (siehe Abbildung 80). Darstellungen auf einem Display werden in der DGUV Information 209-068 im Abschnitt 9 "Softwareergonomie" behandelt.

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Abbildung 80:
Digitale Anzeigen (links) und analoge Anzeigen (rechts)
(Quelle: aus Tabelle 4 des Abschnittes 4.2 der DIN EN 894-2:2009-02)

7.2.1 Erkennbarkeit von optischen Anzeigen

Hiermit ist gemeint, dass eine Bedienperson zunächst freie Sicht auf Anzeigen haben muss und dass sie auf geänderte Anzeigen aufmerksam gemacht werden kann. Im nächsten Schritt der Identifizierung geht es um das Ablesen und Erfassen der dargebotenen Information.

Zu Frage c)

Beim notwendigen Sehfeld wird nach der Aufgabe der Bedienperson unterschieden:

  • Entdeckungsaufgaben sind die, bei der die Bedienperson von der Maschine gewarnt wird (siehe Abbildung 81).

  • Überwachungsaufgaben sind die, bei denen die Bedienperson aktiv nach Information sucht (siehe Abbildung 82).

Bei dieser Frage wird das eingeschränkte Sehfeld entsprechend der Entdeckungsaufgabe geprüft.

Nicht im Sehfeld liegende Anzeigen können durch Zusatzanzeigen im Sehfeld kompensiert werden. Ist Farbunterscheidung notwendig, ist das geeignete Sehfeld kleiner.

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Abbildung 81:
Entdeckungsaufgabe - Links: vertikales Sehfeld; Rechts: horizontales Sehfeld Linie S: Sehachse, Richtung ist vorgegeben durch externe Arbeitsanforderungen
(Quelle: Bild 1 des Abschnittes 4.1.1 der DIN EN 894-2:2009-02)

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Abbildung 82:
Überwachungsaufgabe - Links: vertikales Sehfeld; Rechts: horizontales Sehfeld Linie SN: Normale Sehachse, 15° bis 30° unter der Horizontalen
(Quelle: Bild 2 des Abschnittes 4.1.1 der DIN EN 894-2:2009-02)

7.2.2 Identifizierung von optischen Anzeigen

Zu Frage b)

Die Eignung unterschiedlicher Strichstärken von Zeichen ist in Tabelle 2 des Abschnittes 4.2.1 der DIN EN 894-2:2009-02 dargestellt.

7.2.3 Besondere Anforderungen an die Identifizierung von analogen Anzeigen

Zu Frage a)

Die angemessenen Richtungen für die Bewegungen der Zeiger sind in Bild 4 des Abschnittes 4.2.3 der DIN EN 894-2:2009-02 dargestellt.

Bei Zunahme des Wertes soll sich der Zeiger

  • auf einer kreisförmigen Skala im Uhrzeigersinn,

  • auf einer waagerechten linearen Skala nach rechts oder

  • auf einer senkrechten linearen Skala nach oben bewegen.

Bei Abnahme des Wertes soll sich der Zeiger

  • auf einer kreisförmigen Skala gegen den Uhrzeigersinn,

  • auf einer waagerechten linearen Skala nach links oder

  • auf einer senkrechten linearen Skala nach unten bewegen.

Zu Frage b)

Die empfohlenen Abmessungen der Teilstriche einer Skala sind in Bild 5 a und Tabelle 3 des Abschnittes 4.2.4 der DIN EN 894-2:2009-02 dargestellt.