DGUV Information 209-069 - Ergonomische Maschinengestaltung von Werkzeugmaschinen der Metallbearbeitung

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Abschnitt 5.4 - 5.4 Wirkung der Betätigung von Stellteilen auf Betriebszustände

Die Bewegungsrichtungen typischer Stellteile sind in Tabelle A.1 des Abschnittes A.1.3 der DIN EN 61 310-3:2008-09 dargestellt.

Für den Einbauort und die Betätigungsrichtung, vor allem in Relation zu anderen Stellteilen, ist festgelegt, welcher Betriebszustand sich dadurch einstellen soll (siehe Abbildung 62). Die Sollbetriebszustände resultieren meist entweder aus einer Zunahme oder einer Abnahme der Wirkung des Stellteils.

Art des ZustandesSich ergebender Sollbetriebszustand
Gruppe 1Gruppe 2
Änderung einer physikalischen Größe (Spannung, Strom, Leistung, Geschwindigkeit, Frequenz, Temperatur, Leuchtstärke usw.)ZunehmenAbnehmen
Änderung der BedingungIn Betrieb setzen
Start
Beschleunigen
Schließen eines elektrischen
Stromkreises
Entzünden
Außer Betrieb setzen
Stopp
Bremsen
Öffnen eines elektrischen
Stromkreises
Löschen
Bewegung des zu steuernden Objekts oder Fahrzeuges in Bezug auf die HauptachseAufwärts
Nach rechts
Vorwärts
Abwärts
Nach links
Rückwärts
Bewegung in Bezug auf die BedienpersonVon der Bedienperson wegZur Bedienperson hin

Abbildung 62:
Klassifizierung von Sollbetriebszuständen
(Quelle: Tabelle 1 des Abschnittes 5.2 der DIN EN 61 310-3:2008-09)

Zu Frage a)

Die Richtungen der Handlung sind in DIN EN 61 310-3:2008-09, Abschnitt 5.3, Tabelle 2 (siehe Abbildung 63) dargestellt. Die sich dabei ergebenden Sollbetriebszustände der Gruppe 1 bzw. Gruppe 2 sind in Tabelle 1 (siehe Abbildung 62) dargestellt.

Art des Bedienteils (Stellteils)Art der HandlungRichtung der Handlung
Gruppe 1Gruppe 2
Handrad, Kurbel, Knopf usw.DrehbewegungIm UhrzeigersinnGegen Uhrzeigersinn
Griff, Hebel, Druck-/Zug-Taster usw. mit im Wesentlichen linearer BewegungVertikale BewegungNach obenNach unten
Horizontale Rechts-Links-BewegungNach rechtsNach links
Horizontale Vorwärts-Rückwärts-BewegungVon der Bedienperson wegAuf die Bedienperson zu

Abbildung 63:
Richtungen der Handlung
(Quelle: Tabelle 2 des Abschnitts 5.3 der DIN EN 61310-3:2008-09)

Zu Frage b)

ccc_1901_180201_63.jpg

Abbildung 64:
Betätigung von Druck-Zug-Knöpfen Die Pfeile stellen einen zunehmenden Sollbetriebszustand dar.
(Quelle: Bild 5 des Abschnittes 7.2 DIN EN 60 447:2004-12)

Zu Frage c)

Die Anordnung der Betätigungselemente ist in DIN EN 61 310-3:2008-09, Abschnitt 5.3, Tabelle 2 (siehe Abbildung 65) dargestellt. Sich ergebende Sollbetriebszustände (Gruppe 1/Gruppe 2) siehe Abbildung 62.

Art der BedienteilgruppeArt der HandlungPunkt für die Ausübung der Handlung
Gruppe 1Gruppe 2
Zusammengehörende Griffe, Drucktaster, Hebel, Zugseile usw. mit gegensätzlichen BetriebszuständenÜbereinander angeordnetDruck, Zug usw.Handlung an der oberen EinrichtungHandlung an der unteren Einrichtung
Nebeneinander angeordnetHandlung an der rechten EinrichtungHandlung an der linken Einrichtung

Abbildung 65:
Anordnung der Betätigungselemente
(Quelle: Tabelle 2 des Abschnitts 5.3 der DIN EN 61 310-3:2008-09)

Zu Frage d)

ccc_1901_180201_64.jpg

Abbildung 66:
AUS-Stellung als Teil eines sich bewegenden Bedienteiles (Beispiel für lineare Bewegung)
(Quelle: Bild 3 des Abschnittes 5.2 der DIN EN 60 447:2004-12)

Zu Frage e)

ccc_1901_180201_65.jpg

Abbildung 67:
AUS-Drucktaster als Teil einer Gruppe zusammengehöriger Bedienteile
(Quelle: Bild 4 des Abschnittes 5.2 der DIN EN 60 447:2004-12)

5.4.1 Anordnung von Stellteilen und Anzeigen zueinander

Zu Frage a)

ccc_1901_180201_66.jpg

Abbildung 68:
Zusammenhänge zwischen Stellteil- und Zeigerbewegungen
(Quelle: Bilder 14, 15 und 16 des Abschnittes 5.4.2 der DIN EN 894-4:2010-11)

5.4.2 Abstände zwischen Stellteilen

Zu Frage a) und b)

Die vollständigen empfohlenen Abstände zwischen gleichen Typen von Stellteilen sind in Tabelle 1 des Abschnittes 5.3.3.3 der DIN EN 894-4:2010-11 dargestellt.

Zu Frage c)

Die vollständigen Mindestabstände zwischen unterschiedlichen Typen von Stellteilen sind in Tabelle 2 des Abschnittes 5.3.3.3 der DIN EN 894-4:2010-11 dargestellt.