DGUV Information 209-069 - Ergonomische Maschinengestaltung von Werkzeugmaschinen der Metallbearbeitung

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Abschnitt 4.1 - 4.1 Manuelle Handhabung von Gegenständen

Die manuelle Handhabung von Gegenständen dient als ein Kriterium zur Abschätzung der physischen Beanspruchung des Menschen. Neben der Muskulatur, die abhängig von der Höhe der Beanspruchung ermüden kann, wird auch das Skelettsystem belastet. Dabei kann die Belastung des Rückens so hoch werden, dass krankhafte Folgeerscheinungen auftreten können.

Zur Ermittlung der Belastungsgrenze ist es notwendig, neben dem Lastgewicht auch die Dauer und Häufigkeit der Lastenhandhabung und die Ausführungsbedingungen zu kennen. Ebenfalls benötigt man genaue Kenntnisse über die Verwendung und den Arbeitstakt der Maschine.

Das Verfahren zur Beurteilung der manuellen Handhabung von Gegenständen nach der Checkliste ist in einem Flussdiagramm dargestellt (siehe Abbildung 47).

Zu Frage a)

Die hier genannten Richtwerte für das Heben und Tragen von Lasten orientieren sich an den Lastgewichtswerten des Merkblatts für die ärztliche Untersuchung zur BK 2108.

TätigkeitFrauenMänner
Beidhändiges Heben10 kg20 kg
Einhändiges Heben5 kg10 kg
Beidhändiges Umsetzen20 kg30 kg
Einhändiges Umsetzen5 kg10 kg
Beidseitiges Tragen neben dem Körper, auf den Schultern oder auf dem Rücken20 kg30 kg
Tragen vor oder einseitig neben dem Körper15 kg25 kg
Ziehen250 N350 N
Schieben300 N450 N

Abbildung 46:
Richtwerte für Lastgewichte bei regelmäßigem Heben, Umsetzen und Tragen
(Quelle: BMAS, Merkblatt für die ärztliche Untersuchung zur BK 2108, 2006)

Für die Checkliste wird ein maximales Lastgewicht von 20 kg [Frauen: 10 kg] angenommen.

Dabei werden eine aufrechte Körperhaltung und gute Ausführungsbedingungen, also keine einhändigen Lastenhandhabung, vorausgesetzt. Das BK-Merkblatt weist entsprechende Handhabungen als beidhändiges Umsetzen, Tragen neben oder vor dem Körper aus und gibt Lasten von 25-30 kg [Frauen 15-20 kg] an.

Die gewählten Werte für die Lastgewichte (Männer 20 kg, Frauen 10 kg) ergeben sich aus folgenden Gesichtspunkten:

Richtwerte für die Prävention sollten niedriger sein als "schwere Lasten" im Sinne der Berufskrankheiten-Verordnung (BKV).

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Abbildung 47:
Verfahren zur Beurteilung der manuellen Handhabung von Gegenständen

Die Unsicherheit, zwischen einem Umsetzen und einem Heben zu unterscheiden bzw. beim Heben einen aufrechten Oberkörper (nach DIN EN 1005-4 eine Rumpfneigung zwischen 0° und 20° nach vorn) abzuschätzen.

Die Begrenzung der Bezugsmasse bei der Handhabung von Lasten für den beruflichen Gebrauch auf 25 kg nach DIN EN 1005-2 und auf 23 kg nach NIOSH.

Der Begriff "regelmäßig" sollte von der Person, die die Checkliste anwendet, im Sinne von "absehbar" verstanden werden. Es sollten Handhabungsfrequenzen von bis zu einer Handlung in 30 Minuten für Frage a) berücksichtigt werden. Ist die Handhabungsfrequenz größer und wird die Tätigkeit häufig (> 2 h/Tag) ausgeführt, so ist neben Frage a) auch das detaillierte Verfahren nach Abschnitt 4.2 anzuwenden.

Zu Frage g)

Falls ein Gegenstand nicht griffig ist, sollte er mit Griffen versehen werden. Hier ist im Einzelfall eine Risikoabschätzung unter den Aspekten Gewicht, Griffigkeit, Körperhaltung, Dauer der Maschinenbenutzung und Handhabungsfrequenz durchzuführen.

Zu Frage h)

Eine aufrechte, neutrale Körperhaltung entsprechend Abschnitt 2.5 ist einzuhalten, insbesondere in Kombination mit Lastenhandhabung.