DGUV Information 209-069 - Ergonomische Maschinengestaltung von Werkzeugmaschinen der Metallbearbeitung

Online-Shop für Schriften

Jetzt bei uns im Shop bestellen

Jetzt bestellen

Abschnitt 2.7 - 2.7 Sitzarbeitsplätze

In Abschnitt 2 "Arbeitsplatzmaße" wurde bereits festgestellt, dass das Stehen im Bereich der Metallbearbeitungsmaschinen als "Standardarbeitshaltung" angesehen werden kann. Für sitzende Tätigkeiten können die Anforderungen an den Greifraum und den Sehraum den Abschnitten 2.3 und 2.4 entnommen werden. Die Abmessungen für den Beinraum können dem Abschnitt 2.6 entnommen werden.

Die Anforderungen an die Gestaltung eines Sitzarbeitsplatzes entsprechen dem Normenstandard DIN EN ISO 14 738:2009-07. Die in der Checkliste für das Sitzen angegebenen Maße beziehen sich auf die gesamte europäische Arbeitsbevölkerung.

Zusätzliche Gestaltungshinweise für ergonomische Verbesserungen finden sich in der DGUV Information 203-023 Ergonomie an Näharbeitsplätzen - Ratgeber für die Praxis (bisher: BGI 804-2) (siehe Abbildung 42).

ccc_1901_180201_44.jpg

Abbildung 42:
Eine Zusammenstellung ergonomischer Kenntnisse (Charakterisierend für Näharbeitsplätze sind Tätigkeiten mit hohen visuellen Anforderungen kombiniert mit fein koordinierter, wiederholender [repetitiver] Tätigkeit.)

Zu Frage a)

Kontinuierlich angehobene Oberarme führen zu dauernden Anspannungen der Schultern und damit zu Beschwerden des Schulter-Nacken-Bereiches. In der Abbildung könnte eine einstellbare Armauflage eine Entlastung bieten. Werden derartige Tätigkeiten von einer Person nur gelegentlich oder kurzzeitig durchgeführt, kann das Risiko als akzeptabel betrachtet werden.

ccc_1901_180201_45.jpg

Abbildung 43:
Verbesserungswürdiger Sitzarbeitsplatz
(Quelle: Grandjean, E.: Physiologische Arbeitsgestaltung, 4. Aufl. Ott, Thun 1991)

Zu Frage i, j und k)

Siehe Abbildungen 22 und 23.