DGUV Information 209-069 - Ergonomische Maschinengestaltung von Werkzeugmaschinen der Metallbearbeitung

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Abschnitt 2.6 - 2.6 Kombinierte Sitz-/Steharbeitsplätze

Eine Kombination aus stehender und sitzender Körperhaltung am Arbeitsplatz stellt eine optimale Lösung zur Vermeidung gesundheitlicher Probleme dar. Idealerweise bietet die Arbeitsfläche eine ausreichend große Höhenverstellung, damit in beiden Arbeitshaltungen eine natürliche Steh- und Sitzposition eingenommen werden kann. Diese Möglichkeit wird sich bei den Metallbearbeitungsmaschinen selten bieten, sodass hier im Allgemeinen eine erhöhte Sitzposition eingenommen werden muss (siehe Abbildung 40).

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Abbildung 40:
Beispiel für einen Arbeitsplatz mit erhöhter Sitzposition
(Quelle: Bild 3 der DIN EN ISO 14 738:2009-07)

Dazu muss ein höhenverstellbarer Stuhl benutzt werden, der mit einer gut gestalteten Ganzfußauflage und einer Aufstiegshilfe versehen ist. Der Wechsel der Körperhaltungen macht einen großen Freiraum im Bereich des Sitzes nötig. Besonders der Beinraum benötigt Zuschläge in der Tiefe und Breite, damit ein gefahrloses Erreichen und Verlassen des Arbeitsplatzes sichergestellt werden kann. Damit ein ungehindertes Stehen vor der Maschine möglich ist, muss ein ausreichend großer Raum für den unbenutzten Stuhl vorgesehen sein.

Die Abmessungen eines kombinierten Sitz-/Steharbeitsplatzes (siehe Abbildung 41) orientieren sich an den Maßen eines Steharbeitsplatzes (siehe Abschnitt 2.1).

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Abbildung 41:
Orientierende Maße eines kombinierten Arbeitsplatzes mit erhöhtem Sitz
(Quelle: Grandjean, E.: Physiologische Arbeitsgestaltung, 4. Aufl. Ott, Thun 1991, Abbildung 39)

Zu Frage a)

Diese Arbeitshöhe entspricht einer Tätigkeit mit durchschnittlichen visuellen und körperlichen Anforderungen. Die Arbeitshöhe sollte daher im Bereich zwischen 90 cm und 120 cm liegen. Für Tätigkeiten mit hohen visuellen Anforderungen kann auch eine höhere Arbeitshöhe gewählt werden. Dann wird es allerdings schwierig, auf dem Stuhl Platz zu nehmen oder den Sitz zu verlassen. Auch steigt der Platzbedarf bei einem größeren Stuhl und die Standsicherheit reduziert sich.

Zu Fragen b) bis f)

Siehe Abbildung 41.