DGUV Information 209-068 - Ergonomische Maschinengestaltung von Werkzeugmaschinen der Metallbearbeitung - Checkliste und Auswertungsbogen -

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Abschnitt 3 - 3 Benutzungshinweise für die Checkliste

Die Begutachtung der ergonomischen Gestaltung erfolgt in zwei Phasen, einer Beurteilungsphase und einer anschließenden Auswertungsphase (siehe Organisatorische Hinweise).

Folgende Hinweise zur Benutzung der Checkliste (einschließlich zugehöriger Information [DGUV Information 209-069]) gelten für die Beurteilungsphase. Der Auswertungsbogen für die spätere Auswertungsphase enthält untenstehende eigene Benutzungshinweise. Die Checkliste enthält die Fragen zur Beurteilung der ergonomischen Maschinengestaltung. Die Information "Ergonomische Maschinengestaltung - Informationen zur Checkliste" (DGUV Information 209-069) enthält notwendige konkrete Details zu einigen Fragen, aber auch weiterführende Informationen zu den verschiedenen Themen der Checkliste.

Wichtiger Hinweis:

Die Checkliste, der Auswertungsbogen sowie die Information (DGUV Information 209-069) besitzen dieselbe Gliederung und Nummerierung!

Dies ist dann gegeben, wenn alle drei Dokumente das gleiche Ausgabedatum tragen.

Die Themen der Checkliste sind durch Hauptgliederungspunkte und Untergliederungspunkte strukturiert. Letztere enthalten jeweils eine so genannte Hauptfrage. Sie stellt eine zusammenfassende Aussage dar, die im jeweiligen Gliederungspunkt zu beantworten ist. Aufgrund der Komplexität der Deutungen zu den Begriffen in der Hauptfrage ist es in der Regel erforderlich, diese Hauptfrage durch konkrete, enger abgesteckte Detailfragen zu untergliedern. Diese Detailfragen werden in der so genannten Beurteilungsphase beantwortet.

Die Beantwortung der Hauptfrage wird also nicht direkt durchgeführt, sondern erst später, in der Auswertungsphase, wenn die Auswertung aller Antworten zu den Detailfragen mit Hilfe des Auswertungsbogens letztlich zur Bewertung der übergeordneten Hauptfrage führt.

Noch ein Hinweis zur Bearbeitung der Checkliste:

Innerhalb der thematisch zusammengehörigen Abschnitte 1 bis 4, 5 bis 7, 8 und 9, 10 und 11 müssen alle Fragen der Reihenfolge nach und jeweils von denselben Personen beurteilt werden. Einige Fragen bauen aufeinander auf. Die vorgenannten vier Kapitelgruppen können für sich aber getrennt und in anderer Reihenfolge bearbeitet werden.

Zunächst aber eine grafische Legende zur Checkliste mit allen Begriffsdefinitionen:

Jede Frage enthält Hinweise auf

  • die Art der Prüfung, z. B. Sichtprüfung an der Maschine, Messung mit Maßband,

  • die Norm, die die Anforderung enthält,

  • weitere Informationen,

  • den innerhalb dieses Gliederungspunktes fortlaufenden Kennbuchstaben a),b) ...,

  • eine Identifikationsnummer (nur interne Bedeutung, nicht für die Anwendung relevant),

  • weitere Informationen zur Frage oder einen Verweis auf die zugehörige Information

    (DGUV Information 209-069),

Hinweis:
Ein solcher Verweis ist nicht bei allen Detailfragen vorhanden,

sowie zwei Kästchen und einen Kreis am rechten Rand der Frage:

  • Zwei rechteckige Beurteilungskästchen mit der Überschrift "Ja" bzw. "Nein",

    Hier wird das entsprechende Urteil während der Beurteilungsphase angekreuzt, d. h. die Antwort auf die Detailfrage. Falls eine Frage mehrfach anzuwenden ist, z. B. auf mehrere Stellteile, dann können beide Beurteilungen möglich sein. Im Kommentarfeld sollten dann diese Fälle beschrieben werden.

  • ein runder Auswertungskreis ganz rechts ohne Überschrift (für die Beurteilung nicht relevant!).

    Hier wird während der späteren Auswertungsphase ausgewertet, ob ein Mangel/kein Mangel vorliegt.

Unter diesen Feldern befindet sich freier Raum für eigene Notizen, Messwerte und Kommentare. In der Beurteilungsphase empfiehlt sich folgender Ablauf:

ccc_1900_180201_01.jpg
  1. 1.

    Lesen Sie die Frage aufmerksam durch und beachten Sie eventuell angegebene Beispiele.

  2. 2.

    Entscheiden Sie dann, ob Ihnen die Frage relevant erscheint (falls nicht, siehe nachstehend).

  3. 3.

    Sehen Sie nach, welche Art der Prüfung hier erforderlich ist.

  4. 4.

    Bei einer Messung müssen Sie das angegebene Prüfmittel zur Hand nehmen.

  5. 5.

    Falls Sie weitere Informationen zur Beurteilung benötigen, lesen Sie die zusätzlichen Informationen und gegebenenfalls den zugehörigen Abschnitt der Information (DGUV Information 209-069).

  6. 6.

    Führen Sie die Messung oder Prüfung durch und kreuzen Sie Ihre Antwort zur Frage an.

  7. 7.

    Kommentare, Messwerte und ähnliches können Sie in den freien Raum unterhalb der Normen eintragen.

Für die Beantwortung der Fragen in der Beurteilungsphase sind die rechteckigen Kästchen zum Ankreuzen zu benutzen. Alle kreisförmigen Felder sind für die Auswertung der Checkliste in der späteren Auswertungsphase reserviert.

Falls Sie zu einer Frage weitere Informationen benötigen oder die Frage einen direkten Verweis auf die Information (DGUV Information 209-069) enthält, benutzen Sie das Inhaltsverzeichnis der vorstehend genannten Information, um zum zugehörigen Gliederungspunkt zu gelangen. Zu jedem Gliederungspunkt gibt es Verweise ("Zu Frage b: ...") auf die Fragen der Checkliste. In der vorstehend genannten Information sind aber nur diejenigen Gliederungspunkte oder Fragen berücksichtigt, die weitergehende Informationen zur Anwendung der Checkliste erforderlich machen.

Falls Sie feststellen, dass ein Haupt- oder ein Untergliederungspunkt nicht relevant ist, dokumentieren Sie diesen Umstand durch ein Kreuz im "Entfällt-Kästchen" am rechten Rand. Diesen Gliederungspunkt mit all seinen Fragen können Sie dann überspringen.

Beispiel:
Sie beurteilen eine Ständerbohrmaschine, die kein Display und damit keine Bedienoberfläche aufweist. Dann ist der Hauptgliederungspunkt "Softwareergonomie" nicht relevant und Sie markieren das Entfällt-Kästchen neben diesem Hauptgliederungspunkt. Die folgenden Haupt- und Detailfragen dazu müssen Sie überspringen.

Falls dagegen nur eine einzelne Detailfrage nicht relevant ist, dann markieren Sie das "Entfällt-Kästchen" rechts neben dieser Frage und fahren mit der nächsten Detailfrage fort.

Beispiel:
Sie haben eine Frage zu Zugangsöffnungen für den Kopf. Die zu beurteilende Maschine, eine Ständerbohrmaschine, weist aber keine derartigen Inspektionsöffnungen auf. Dann markieren Sie das Entfällt-Kästchen und fahren mit der nächsten Detailfrage fort.

Am Ende eines Gliederungspunktes finden Sie eine Wiederholung der Hauptfrage mit drei rechts daneben angeordneten Kreisen. Diese sind in der Beurteilungsphase nicht zu beachten. Erst in der späteren Auswertungsphase wird dort eine Gesamtbewertung dieser Hauptfrage durchgeführt. Daher sind diese drei Kreise bei der Beurteilung der Fragen noch nicht auszufüllen.

Gesamtbewertung:
Erlauben die Durchgänge innerhalb der Maschine einen ungehinderten und sicheren Zugang zu den Arbeitsplätzen, um Maßnahmen, wie die Betätigung von Stellteilen, das Überwachen von Arbeitsabläufen und das Prüfen von Arbeitsergebnissen, ausführen zu können?
janeinnein
ccc_1900_180201_02.jpgccc_1900_180201_02.jpgccc_1900_180201_02.jpg
EmpfehlungMangel
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