Abschnitt 12 - 12 Vergiftungen
Erkennen
Angaben des Verletzten und anwesender Personen
Anzeichen im Umfeld für das Einwirken giftiger Stoffe
Allgemeine Maßnahmen
Vergiftete Personen unter Selbstschutz (z.B. Schutzhandschuhe, Atemschutz) aus dem Gefahrbereich bringen
Für Körperruhe sorgen, vor Wärmeverlust schützen
Gifteinwirkung ermitteln (Giftstoff, Konzentration, Menge und Dauer der Einwirkung)
Erbrechen nicht herbeiführen
Gegebenenfalls Giftreste sichern
Ärztliche Behandlung veranlassen
Haut
Verunreinigte Kleidung, auch Unterwäsche und Schuhe, sofort ausziehen
Haut mit viel Wasser spülen
Wunden keimfrei bedecken
Verschlucken
Sofortiges kräftiges Ausspülen des Mundes
Atmungsorgane
Bei Gefahr durch giftige Stoffe sind spezielle Erste-Hilfe-Maßnahmen durch den Betriebsarzt bzw. Betriebsärztin festzulegen, z.B. Sauerstoff, Antidote, und die Ersthelfer und Ersthelferinnen entsprechend zu schulen *.
Hinweise zur Toxikologie und zur Ersten Hilfe in Sicherheitsdatenblättern, den Stoffmerkblättern der Berufsgenossenschaft Rohstoffe und chemische Industrie und Stoffdatenbanken (z.B. www.gischem.de,www.dguv.de, WebCode d11892) sind ggf. zusätzlich zu beachten.