DGUV Information 204-006 - Anleitung zur Ersten Hilfe

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Abschnitt 9 - 9 Knochenbrüche, Gelenkverletzungen

Erkennen

  • Schmerzen

  • Abnorme Lage/Beweglichkeit

  • Verkürzung der Gliedmaßen

  • Funktionsverlust

  • Schonhaltung

Maßnahmen

  • Ruhigstellung des verletzten Körperteils in vorgefundener Lage

  • Prellungen und Verrenkungen der Gelenke kühlen

  • Bei Verdacht auf Wirbelsäulenverletzung Lage der verletzten Person möglichst nicht ändern

  • Bei offenen Knochenbrüchen Wunden mit sterilem Material bedecken