DGUV Information 212-024 - Gehörschutz

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Abschnitt 18 - Weitere Informationen

Weitergehende Informationen sind in der Regel "Benutzung von Gehörschutz" (BGR/GUV-R 194) enthalten; siehe Online-Version unter

www.dguv.de/publikationen

Außerdem kann man in der Information "Gehörschutz-Kurzinformation für Personen mit Hörverlust" (BGI 686) und der Information "Empfehlungen zur Benutzung von Gehörschützern durch Fahrzeugführer bei der Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr" (BGI 673) nachlesen oder das PC-Programm zur Auswahl von Gehörschutz

www.dguv.de Webcode: d4785

verwenden.

Weitere Fragen kann man mit den ausgebildeten Ansprechpartnern in der Firma besprechen.

Das sind im Allgemeinen:

  • der Betriebsarzt,

  • die Sicherheitsfachkraft,

  • der Sicherheitsbeauftragte.

Zusätzliche Informationen erhält man über den zuständigen Unfallversicherungsträger.