Abschnitt 18 - Weitere Informationen
Weitergehende Informationen sind in der Regel "Benutzung von Gehörschutz" (BGR/GUV-R 194) enthalten; siehe Online-Version unter
Außerdem kann man in der Information "Gehörschutz-Kurzinformation für Personen mit Hörverlust" (BGI 686) und der Information "Empfehlungen zur Benutzung von Gehörschützern durch Fahrzeugführer bei der Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr" (BGI 673) nachlesen oder das PC-Programm zur Auswahl von Gehörschutz
www.dguv.de Webcode: d4785
verwenden.
Weitere Fragen kann man mit den ausgebildeten Ansprechpartnern in der Firma besprechen.
Das sind im Allgemeinen:
der Betriebsarzt,
die Sicherheitsfachkraft,
der Sicherheitsbeauftragte.
Zusätzliche Informationen erhält man über den zuständigen Unfallversicherungsträger.