DGUV Information 212-024 - Gehörschutz

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Abschnitt 9 - Geprüfte Gehörschützer

Gehörschützer unterliegen dem Geräte- und Produktsicherheitsgesetz. Sie müssen die sicherheitstechnischen Anforderungen nach DIN EN 352 "Gehörschützer - Allgemeine Anforderungen" erfüllen. Die Prüfung erstreckt sich unter anderem auf die Funktionssicherheit und ein Mindestmaß an Tragekomfort. Geprüfte Gehörschützer sind am CE- Zeichen zuerkennen.

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Abb. 13 CE-Zeichen