Abschnitt 6.6 - Engstellen bei Gleisbetrieb
Einquetschen
Überfahren
Stolpern
Gleisbereich des Nachläufers während des Betriebes nicht betreten
Gleisbereich und Fußweg trennen
Fußweg von Material und Hindernissen freihalten
Einquetschen
Überfahren
Stolpern
Gleisbereich des Nachläufers während des Betriebes nicht betreten
Gleisbereich und Fußweg trennen
Fußweg von Material und Hindernissen freihalten