DGUV Information 201-035 - Sicher arbeiten im Tunnelbau Leitfaden für Tunnelbauer
Abschnitt 5.7 - Einsatz von Spritzmanipulatoren
Gefahrenbereich nicht betreten
Abstand Düse und Wand ≤ 1,5 m
Spritzbeton-Schutzhelm oder Schutzbrille tragen
Staubmaske tragen
Staub- und Schadstoffreduzierung durch Nassspritzbeton mit alkalifreiem Beschleuniger