TRBA 130 - TR Biologische Arbeitsstoffe 130

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Abschnitt 6 TRBA 130 - Patiententransport

6.1 Allgemeines

Für den Patiententransport und die weitere Patientenversorgung sind Arbeitsschutzmaßnahmen gemäß TRBA 250 vorzusehen, sofern von den Betroffenen nach durchgeführter Dekontamination noch eine Infektionsgefährdung ausgehen kann. Auf den Beschluss 610 des ABAS wird hingewiesen.

6.2 Persönliche Schutzausrüstungen (PSA)

(1) Beim Transport bzw. der Versorgung ansteckungsverdächtiger Personen, von denen nach Dekontamination bzw. Desinfektion keine Infektionsgefahr ausgeht, sind keine weiterführenden Schutzmaßnahmen notwendig.

(2) Ist jedoch mit einer erhöhten Ansteckungsgefahr durch den Patienten zu rechnen (z. B. beim Transport bereits erkrankter Personen) sind - je nach Risikobewertung - ggf. zusätzliche PSA für Einsatzpersonal (mindestens dicht sitzende partikelfiltrierende Halbmasken FFP3, vorzugsweise mit Ausatemventil, evtl. in Verbindung mit Augenschutz und Schutzanzügen der Kategorie III, Typ 4B) einzusetzen. Eine äußerliche Dekontamination bzw. Desinfektion des krankheitsverdächtigen Patienten schützt dann nicht vor Ansteckungsgefahr.

6.3 Weitere Maßnahmen

Folgende weitere Maßnahmen sind zu ergreifen:

  1. 1.

    Der Transport ist dem aufnehmenden Krankenhaus unter Angabe der Umstände, der ggf. vor Ort erfolgten Dekontamination bzw. Desinfektion oder der ggf. weiterhin bestehenden Gefährdung, anzumelden.

  2. 2.

    Schwerverletzte Patienten, die vor Ort einer als hinreichend erachteten Sofort-Dekontamination unterzogen wurden, benötigen keine gesonderten Maßnahmen. Standardhygienemaßnahmen im Krankenhaus nach Maßgabe der TRBA 250 sind zu beachten.

  3. 3.

    Nicht oder nur unvollständig dekontaminierte Patienten sind vor Aufnahme in das Krankenhaus erneut zu dekontaminieren.

  4. 4.

    Maßnahmen, aufzunehmende Patienten zu isolieren, sind nur bei entsprechendem Krankheitsverdacht einzuleiten.

  5. 5.

    Nach dem/den Transport/en ist das Fahrzeug fachgerecht zu dekontaminieren und desinfizieren.