Abschnitt 3.4 - 3.4 Arbeitsplatzbezogene Korrektur der Augen
Ist eine spezielle arbeitsplatzbezogene Korrektur der Augen erforderlich, so sollte diese entsprechend den durch den Arbeitsplatz vorgegebenen Sehabständen und Blickrichtungen erfolgen.
Ist eine spezielle arbeitsplatzbezogene Korrektur der Augen erforderlich, so sollte diese entsprechend den durch den Arbeitsplatz vorgegebenen Sehabständen und Blickrichtungen erfolgen.