Abschnitt 1.1 - 1 Untersuchungen
1.1 Untersuchungsarten, Fristen
Bei der Festlegung der Fristen zu den Untersuchungsintervallen sind je nach Rechtsgrundlage des Untersuchungsanlasses die für diesen Anlass gültigen staatlichen Vorschriften und Regeln zu beachten.
Wenn es für den konkreten Untersuchungsanlass keine staatlichen Vorgaben gibt, können ersatzweise die Empfehlungen in der nachfolgenden Tabelle zur Anwendung kommen.
Erstuntersuchung | Vor Aufnahme der Tätigkeit |
---|---|
Nachuntersuchungen |
|
Vorzeitig:
|