DGUV Information 250-007 - DGUV Grundsatz für arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen "Bildschirmarbeitsplätze" G 37 (mit Kommentar)

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Abschnitt 1.1 - 1 Untersuchungen
1.1 Untersuchungsarten, Fristen

Bei der Festlegung der Fristen zu den Untersuchungsintervallen sind je nach Rechtsgrundlage des Untersuchungsanlasses die für diesen Anlass gültigen staatlichen Vorschriften und Regeln zu beachten.

Wenn es für den konkreten Untersuchungsanlass keine staatlichen Vorgaben gibt, können ersatzweise die Empfehlungen in der nachfolgenden Tabelle zur Anwendung kommen.

ErstuntersuchungVor Aufnahme der Tätigkeit
Nachuntersuchungen
  • Personen bis 40 Jahre: 60 Monate

  • Personen über 40 Jahre: 36 Monate

  • In begründeten Einzelfällen individuelle Verkürzung

Vorzeitig:
  • Bei Auftreten von arbeitsplatzbezogenen Beschwerden

  • Nach ärztlichem Ermessen in Einzelfällen

  • Bei Beschäftigten, die einen ursächlichen Zusammenhang zwischen ihrer Erkrankung und ihrer Tätigkeit am Arbeitsplatz vermuten