DGUV Information 250-007 - DGUV Grundsatz für arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen "Bildschirmarbeitsplätze" G 37 (mit Kommentar)

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Abschnitt 3.3 - 3.3 Gesundheitliche Beschwerden

Ursachen für Beschwerden am Bewegungssystem sind unzureichende Ergonomie, bestehende Vorerkrankungen oder Bewegungsmangel. Ein unzureichendes Sehvermögen wird auch durch Ausgleichsbewegungen und veränderte Haltungsmuster kompensiert, die wiederum Beschwerden verursachen können. Weitere Einflussfaktoren sind Arbeitsorganisation und psychosoziales Umfeld. In absteigender Reihenfolge sind die Regionen Halswirbelsäule, Schultergürtel, Unterarm, Lendenwirbelsäule und Hände betroffen. Es besteht ein direkter Zusammenhang mit der Dauer der Tätigkeit.

Je nach Intensität und Dauer der Tätigkeit am Bildschirmgerät können bei nicht ausreichendem Sehvermögen oder bei ergonomisch ungenügend gestalteten Bildschirmarbeitsplätzen asthenopische Beschwerden wie z. B. Kopfschmerzen, brennende und tränende Augen, Flimmern vor den Augen oder Beschwerden durch körperliche Fehlhaltungen auftreten.

Unzureichend gestaltete allgemeine Arbeitsbedingungen (Belastungen) im Hinblick auf Arbeitsorganisation (Zeitvorgaben, Unterbrechungen), Arbeitsumgebung (Beleuchtung, Lärm) inkl. Arbeitsmittel (Soft- u. Hardware) und soziale Beziehungen (Alleinarbeit) können u. a. zu psychischen Fehl-Beanspruchungen (Monotonie, psychische Sättigung oder Ermüdung) führen.

Weiterhin kann durch die Rahmenbedingungen bei Bildschirmarbeit eine Beeinträchtigung der psychischen Gesundheit entstehen durch Arbeitsverdichtung, starke Beschleunigung von Arbeitsabläufen durch elektronische Kommunikation, Multitasking und damit einhergehendem Arbeitsdruck, permanente Erreichbarkeit. Dies gilt auch für fehlende soziale Einbindung und Unterstützung bei Telearbeit.