DGUV Information 250-007 - DGUV Grundsatz für arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen "Bildschirmarbeitsplätze" G 37 (mit Kommentar)

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Abschnitt 3.2 - 3.2 Sehvermögen

Bildschirmarbeit setzt das Wahrnehmen visueller Informationen voraus. Die Anforderungen an die Wahrnehmungsqualität werden von Arbeitsplatz und Arbeitsaufgabe bestimmt.

Die Untersuchung kann durch Feststellung und Beurteilung der individuellen Fähigkeit, visuelle Informationen aufzunehmen und zu verarbeiten, und dem Abgleich mit dem individuellen Arbeitsplatz und der Arbeitsaufgabe zur Erhaltung der Gesundheit beitragen. Das erstellte Eignungs- und Leistungsbild ist die Grundlage, um die Beschäftigten hinsichtlich Verhalten und Verhältnissen bei der Bildschirmarbeit sowie ggf. notwendiger Hilfsmittel zu beraten. Da die Wahrnehmungsfähigkeit individuell unterschiedlich ist, wird in jedem Falle eine auf den Arbeitsplatz angepasste individuelle Beurteilung erforderlich.

Im Vordergrund steht die Untersuchung des Auges und des Sehvermögens. Durch Anpassung der visuellen Darstellung und Einsatz von Hilfsmitteln lässt sich das individuelle Wahrnehmungsvermögen den Anforderungen der Arbeitsaufgabe anpassen. Zusätzliche Ausgabemöglichkeiten wie eine Lupenfunktion oder das Umsetzen optischer Signale in akustische oder taktile Darstellung (u. a. Vorlesefunktion, Brailledisplay) ermöglichen es auch Menschen mit starker Einschränkung des visuellen Wahrnehmungsvermögens, Bildschirmarbeit durchzuführen.

Das Sehvermögen wird durch folgende 6 Funktionen beider Augen bestimmt:

  • Sehschärfe

  • Akkommodation

  • Gesichtsfeld

  • Farbensinn

  • Kontrastsehen

  • binokulares Sehen

Die Untersuchung wird unter standardisierten Bedingungen durchgeführt. Die bei einer Untersuchung erhobenen Werte können sich aber in Abhängigkeit von den ergonomischen Bedingungen am Arbeitsplatz verändern. Einflussgrößen sind hier:

  • Körperhaltung

  • Blickwinkelstellung

  • Abstände

  • Gesichtsfeldgröße

  • Ausleuchtung und

  • Kontrast

Das Sehvermögen ist belastungsabhängig von Konzentrationsdauer und -höhe. Durch Ermüdung sinkt die Wahrnehmungsqualität. Die erhöhte Belastung und Anspannung können kurz- wie langfristig häufig zu gesundheitlichen Beschwerden im Bereich der Augen (Augenbrennen, Kopfschmerzen) sowie im Muskel-Skelett-System, insbesondere im Nacken- und Schulterbereich führen. Hinzu kommen bei fehlerhafter Ausgestaltung des Arbeitsplatzes bzw. nicht passenden Hilfsmitteln (z. B. mangelhafte Sehhilfen) Fehlhaltungen, die weitere Beschwerden verursachen können.

Mit steigendem Alter sollten zusätzlich die reduzierte Akkommodationsbreite bzw. Schwächen im Kontrastsehen (u. a. durch Eintrübungen in der Linse) bei der Beurteilung, in der Beratung sowie bei der Ausstattung bzw. Ausgestaltung des Arbeitsplatzes und der Bereitstellung von Hilfsmitteln (u. a. Bildschirmbrille) berücksichtigt werden. Die Qualität des beidäugigen Sehens ist bei der Bildschirmarbeit entscheidend und hat bereits jetzt eine hohe Bedeutung bei Anwendungen in dreidimensionaler Darstellung.