DGUV Information 250-007 - DGUV Grundsatz für arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen "Bildschirmarbeitsplätze" G 37 (mit Kommentar)

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Abschnitt 2.2 - 2.2 Beratung

Die Beratung der Beschäftigten erfolgt mit persönlicher Kenntnis der speziellen Arbeitsplatzverhältnisse. Sie sollte entsprechend der Arbeitsplatzsituation und der Untersuchungsergebnisse im Einzelfall erfolgen. Die stetige Entwicklung neuer Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) führt nicht nur zu einem generellen Anstieg an IKT-gestützter Arbeit, sondern auch zu neuen Endgeräten sowie Ein- und Ausgabeformen (z. B. Smartphones, Tablets, 3D-Darstellungen). Bei der Arbeitsanamnese sollte konkret erfragt werden, welche Geräte bzw. Medien zur Erfüllung der Arbeitsaufgaben in welcher Form und in welchem Umfang genutzt werden, um diesbezügliche Anforderungen und mögliche Belastungen zu erfassen.

Zukünftig ist von einer weiteren Zunahme an mobiler IKT-gestützter Arbeit auszugehen, die unterwegs oder auch an einem Heimarbeitsplatz ausgeführt wird. Dabei sollten die auftretenden Belastungen und Beanspruchungen erfasst und bewertet werden. Von besonderer Bedeutung sind

  • die Berücksichtigung ergonomischer Erkenntnisse,

  • organisatorische Maßnahmen im Rahmen der Arbeitsgestaltung,

  • spezielle Sehhilfen am Bildschirmarbeitsplatz.