DGUV Information 201-034 - Tauchereinsätze in kontaminiertem Wasser

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Taucheinsätze in kontaminiertem Wasser
Handlungsanleitung
(DGUV Information 201-034)

Information

(bisher BGI 898)

ccc_1842_as_1.jpgDGUV
Deutsche Gesetzliche
Unfallversicherung
Spitzenverband
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Stand der Vorschrift: Ausgabe Dezember 2020

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InhaltsverzeichnisAbschnitt
Vorbemerkung
Anwendungsbereich1
Begriffsbestimmungen2
Kontaminiertes Wasser2.1
Auftraggeber oder Auftraggeberin2.2
Auftragnehmer oder Auftragnehmerin2.3
Tauchausrüstung2.4
Atemgerät2.5
Tauchanzug2.6
Helmtauchgerät2.7
Auftragsvergabe3
Auswahl der Auftragnehmenden3.1
Leitung und Aufsicht3.2
Erkundung, Ermittlung und Dokumentation von Kontaminationen3.3
Verpflichtungen der Auftragnehmenden4
Durchführung von Taucharbeiten5
Tauchausrüstung6
Tauchausrüstung6.1
Betrieb7
Dekontamination8
Prüfung9
Verhalten bei Notfällen10
Festlegungen für den Reservetaucher oder die Reservetaucherin11
Vorschriften, Regeln, InformationenAnhang

Vorbemerkung

Diese DGUV Information 201-034 wurde aktualisiert. Die Inhalte der DGUV Information wurden entsprechend den Neuerungen im staatlichen Regelwerk und im Regelwerk der Unfallversicherungsträger aktualisiert.

Diese DGUV Information gibt erläuternde Hinweise zu den Regelungen des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG), der Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Verwendung von Arbeitsmitteln (Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV), der Baustellenverordnung (BaustellV), der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) und deren technischen Regeln (ASR), den Regelungen der Unfallversicherungsträger und zu einschlägigen Normen, die bei der Ausführung der Arbeiten sowie im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung zu berücksichtigen sind.

DGUV Informationen richten sich in erster Linie an Unternehmer und Unternehmerinnen und sollen Hilfestellung bei der Umsetzung von Pflichten aus staatlichen Arbeitsschutzvorschriften und Unfallverhütungsvorschriften geben sowie Wege aufzeigen, wie Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten und arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren vermieden werden können.