DGUV Information 201-033 - Tauchereinsätze mit Mischgas

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Abschnitt 7.1 - 7 Tauchgangsberechnung/Verwendung der Tauchtabellen
7.1 Tauchgangsberechnung

Bei der Berechnung des Mischgastauchgangs wurden tauchphysikalisch/medizinische Grundlagen berücksichtigt. Anerkannte Sauerstoffgrenzwerte fließen in die Berechnung ein. Die verwendeten Tabellen beziehen sich auf ein Mischgas aus Sauerstoff und Stickstoff.

Sollte eine andere Tauchgangsberechnung als die in dem Anhang 1 verwendet werden, ist eine Genehmigung von der DGUV Vorschrift 40 abzuweichen beim zuständigen Unfallversicherungsträger zu stellen. Die Berechnung muss von einem anerkannten Gutachter, einer anerkannten Gutachterin, einem Mediziner, einer Medizinerin, einem oder einer Sachverständigen erstellt und tauchtechnisch erprobt sein.