DGUV Information 201-033 - Tauchereinsätze mit Mischgas

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Abschnitt 6.1 - 6 Grundsätze Verwendung von Mischgas
6.1 Sichere Einsatzbedingung

  • Bei Einhaltung der angeführten Grenzwerte und angegebenen Tauchprofile der Tabellen sollte das Tauchen mit Mischgas sicher sein. Trotzdem kann es zu Unvorhersehbarkeiten kommen, die eine Dekompressionskrankheit verursachen.

  • Sollten Symptome einer Dekompressionskrankheit beim Tauchpersonal auftreten, muss ein Rettungskonzept vorliegen. Dies beinhaltet die Rettung aus dem Wasser, Versorgung mit medizinischem Sauerstoff (z. B. Wenoll-System), Behandlung in einer Taucherdruckkammer (siehe DGUV Vorschrift 40 "Taucherarbeiten") mit der Tabelle 6 oder 7 der US Navy oxygen treatment. Der im Rettungskonzept festgelegte Arzt oder die Ärztin mit einer Qualifikation für Tauch- und Hyperbarmedizin muss informiert werden und leitet weitere Schritte ein. Nach einem Notfall ist vor dem nächsten Tauchgang eine Freigabe durch das ärztliche Personal erforderlich.

  • Sollte die gewünschte Tauchtiefe, Tauchzeit oder Sauerstoffpartialdruckwert in den Tabellen nicht zu finden sein, muss der nächst naheliegende Wert, der eine größere Sicherheit für das Tauchpersonal gewährleistet, verwendet werden.

  • Die Taucher oder Taucherinnen sollen in 24 Stunden nicht mehr als 8 Stunden einem Überdruck ausgesetzt sein.