DGUV Information 201-033 - Tauchereinsätze mit Mischgas

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Abschnitt 5.2 - 5.2 Vor jedem Tauchgang

Vor jedem Tauchgang hat die Einsatz leitende Person den Atemgasvorrat auf ausreichende Menge und die für den Tauchgang erforderliche Gaszusammensetzung zu prüfen.

Bei betriebseigener Mischgasherstellung hat die Einsatz leitende Person darüber hinaus zu prüfen, dass nach vollständiger Durchmischung in den gebrauchsfertigen Mischgasen keine unzulässigen Konzentrationen von Verunreinigungen enthalten sind. Die Prüfung hat nach anerkannten Standards zu erfolgen (DIN EN 12021:2014-07).