DGUV Information 201-033 - Tauchereinsätze mit Mischgas

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Abschnitt 4.5 - 4.5 Dekompressionstabellen

Der Unternehmer oder die Unternehmerin hat bei Einsätzen mit Mischgas die vorgesehene Dekompressionstabelle vor dem Einsatz von einer sachverständigen Stelle prüfen zu lassen.

Für Nitrox-Tauchgänge kann die im Anhang 2 abgedruckte Korrektur-Tabelle verwendet werden.

Die Dekompressionstabellen müssen Angaben über Mindestwartezeiten für Wiederholungstauchgänge (Wiederholungsintervall) enthalten.