Abschnitt 3.5 - 3.5 Tauchtiefen über 50 m
Bei Tauchtiefen über 50 m sind weitere Transport- und Sicherungsmittel erforderlich, die über Einrichtungen zum Bergen von bewusstlosem Tauchpersonal verfügen, z. B. trockene Tauchglocke.
Bei Tauchtiefen über 50 m sind weitere Transport- und Sicherungsmittel erforderlich, die über Einrichtungen zum Bergen von bewusstlosem Tauchpersonal verfügen, z. B. trockene Tauchglocke.