DGUV Information 201-032 - Handlungsanleitung Gefährdungsbeurteilung für biologische Arbeitsstoffen bei Arbeiten auf Deponien

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Abschnitt 3.2 - Eingruppierung der Mikroorganismen

Entsprechend der Biostoffverordnung werden biologische Arbeitsstoffe anhand des von ihnen ausgehenden Infektionsrisikos in vier Risikogruppen unterteilt:

Risikogruppe 1:Biologische Arbeitsstoffe, bei denen es unwahrscheinlich ist, dass sie beim Menschen eine Krankheit verursachen.
Risikogruppe 2:Biologische Arbeitsstoffe, die eine Krankheit beim Menschen hervorrufen können und eine Gefahr für Beschäftigte darstellen können; eine Verbreitung der Stoffe in der Bevölkerung ist unwahrscheinlich; eine wirksame Vorbeugung oder Behandlung ist normalerweise möglich.
Risikogruppe 3:Biologische Arbeitsstoffe, die eine schwere Krankheit beim Menschen hervorrufen können und eine ernste Gefahr für die Beschäftigten darstellen; die Gefahr einer Verbreitung in der Bevölkerung kann bestehen, doch ist normalerweise eine wirksame Vorbeugung oder Behandlung möglich.
Risikogruppe 4:Biologische Arbeitsstoffe, die eine schwere Krankheit beim Menschen hervorrufen können und eine ernste Gefahr für die Beschäftigten darstellen; die Gefahr einer Verbreitung in der Bevölkerung ist unter Umständen groß; normalerweise ist eine wirksame Vorbeugung oder Behandlung nicht möglich.

Zur Eingruppierung in Risikogruppen sind die TRBA 460 "Einstufung von Pilzen in Risikogruppen", die TRBA 462 "Einstufung von Viren in Risikogruppen" und die Merkblätter "Sichere Biotechnologie; Eingruppierung biologischer Agenzien" (BGI 631-634) der Berufsgenossenschaft der chemischen Industrie zu beachten. In der Regel treten auf Deponien Mikroorganismen der Risikogruppen 1 und 2 auf. Nur in Ausnahmefällen können auch Mikroorganismen der Risikogruppe 3 vorkommen. Mikroorganismen der Risikogruppe 4 spielen in Deutschland keine Rolle.

Die Bandbreite der Einordnung in Risikogruppen bedingt, dass in Art und Höhe des Gefährdungspotenzials innerhalb einzelner Gruppen Differenzierungen vorgenommen werden müssen.

So ist z.B. die Risikogruppe 2 sehr heterogen. Sie enthält Erreger ernsthafter Krankheiten, gegen die allerdings wirksame Therapien oder Impfmöglichkeiten vorhanden sind; ebenso Keime, die nur unter besonderen Voraussetzungen Infektionen auslösen können. Sie kommen als normale Besiedler, z.B. auch auf der Haut oder im Darm des Menschen und anderer Lebewesen vor.

Vertreter der Risikogruppe 3 finden sich in Deutschland mit Ausnahme der Bakterien Bacillus anthracis (Milzbranderreger) sowie Chlamydophila psittaci (Erreger der Papageienkrankheit; im Vogelkot) nur bei den Viren. Prominentes Beispiel ist das Hepatitis-B-Virus.