DGUV Information 201-031 - Handlungsanleitung zur Gefährdungsbeurteilung nach Biostoffverordnung (BioStoffV) Gesundheitsgefährdungen durch Taubenkot

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Abschnitt 3.4 - Aufnahmepfade

Bei Tätigkeiten in mit Taubenkot verunreinigten Bereichen sind verschiedene Eintrittspforten zu beachten:

  • Aufnahme über die Atemwege

    • Mikroorganismen werden i.d.R., eingelagert in oder angeheftet an kleinste Tröpfchen oder Stäube, als sog. Bioaerosol eingeatmet. Taubenkot wird oftmals in getrockneter Form durch Schaufeln und Fegen entfernt. Gelegentlich werden auch Hochdruckreiniger eingesetzt, um die Verunreinigungen abzuspritzen. Die Bildung von Bioaerosolen ist bei diesen Arbeitsverfahren unvermeidlich.

    • Zusätzlich zu den möglichen gesundheitlichen Beeinträchtigungen durch die Inhalation von Stäuben und Aerosolen, muss deshalb auch das infektiöse bzw. sensibilisierende und toxische Potenzial der Bioaerosolbestandteile berücksichtigt werden.

  • Aufnahme über den Mund

    • Sie erfolgt durch Berühren des Mundes mit verschmutzten Händen, Handschuhen oder Gegenständen, insbesondere beim Essen, Trinken oder Rauchen ohne vorherige Reinigung der Hände.

    • Verzehr von Nahrungsmitteln, die durch Aufbewahren in verschmutzten Bereichen kontaminiert wurden.

  • Aufnahme über die Haut oder die Schleimhäute

    • Verletzungen der Haut ermöglichen Mikroorganismen das Eindringen in den Körper.

    • Aufgeweichte Haut bei Feuchtarbeiten sowie Spritzer in die Augen stellen ebenfalls mögliche Eintrittspforten dar.