DGUV Information 201-031 - Handlungsanleitung zur Gefährdungsbeurteilung nach Biostoffverordnung (BioStoffV) Gesundheitsgefährdungen durch Taubenkot

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Abschnitt 3.3 - Weitere Gefährdungen

Tauben und deren Küken können von Parasiten befallen sein. Die nachtaktive Taubenzecke (Argas reflexus) besiedelt vor allem Nester, in denen insbesondere Küken als Blutlieferanten genutzt werden. Da erwachsene Taubenzecken einige Jahre ohne Nahrungsaufnahme überleben können, müssen auch seit Jahren nicht mehr genutzte Taubenbehausungen als potenziell von Taubenzecken besiedelte Orte betrachtet werden.

Zeckenbisse können zu allergischen Reaktionen und zur Übertragung von Krankheitserregern führen. Weiterhin muss an den Aufenthaltsorten von Tauben auch mit dem Vorhandensein von parasitischen Milben gerechnet werden. In Abwesenheit von Tauben können auch Menschen befallen werden, bei denen eine entzündliche Hautreaktion (Dermatitis) oder eine allergische Reaktion ausgelöst werden kann.

Der Befall eines Gebäudes mit Taubenzecken oder Taubenmilben sollte dem Gesundheitsamt gemeldet werden. Die Bekämpfung erfolgt i.d.R. nach der Taubenkotreinigung durch vom Gesundheitsamt bestellte Schädlingsbekämpfer.

Taubenkot besitzt, wie jeder Vogelkot, einen alkalischen pH-Wert und hat deshalb eine ätzende Wirkung.

Bei starker Staubentwicklung kann es zu einer Staubexplosion kommen, weshalb staubminimierende Maßnahmen, wie in 5.2 beschrieben, durchzuführen sind.