DGUV Information 203-034 - Errichten und Betreiben von elektrischen Prüfanlagen

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Abschnitt 2.2

Prüfplatz ist eine räumlich begrenzte und gekennzeichnete Prüfanlage, in, der in der Regel nur eine Person beschäftigt ist. Es wird unterschieden zwischen:

  • Prüfplatz mit zwangläufigem Berührungsschutz

  • Prüfplatz ohne zwangläufigen Berührungsschutz

2.2.1
Prüfplatz mit zwangläufigem Berührungsschutz ist ein Prüfplatz, bei dem das Prüfobjekt und alle aktiven Teile der Prüfeinrichtung im eingeschalteten Zustand zwangläufig einen vollständigen Schutz gegen direktes Berühren aufweisen.

2.2.2
Prüfplatz ohne zwangläufigen Berührungsschutz ist ein Prüfplatz, bei dem Teile des Prüfobjektes oder aktive Teile der Prüfeinrichtung während der Prüfung nicht vollständig gegen direktes Berühren geschützt sind. Hierzu gehören z.B. Prüfplätze in Elektrowerkstätten, Laborplätze, Mess- und Versuchsplätze.