DGUV Information 203-033 - Ausästarbeiten in der Nähe elektrischer Freileitungen

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Abschnitt 4.2 - 4.2 Aufnahme des Ist-Zustandes der Freileitungsanlage durch den Anlagenbetreiber

Bestandteil der Arbeitsplanung ist die Gefährdungsermittlung durch eine Elektrofachkraft des Anlagenbetreibers auf Grund des Ist-Zustandes der Freileitungsanlage. Sie beinhaltet insbesondere die Berücksichtigung der Gefahren des elektrischen Stromes bei Ausästarbeiten durch Unterschreiten des Schutzabstandes. Zu beachten sind dabei auch Umgebungsbedingungen, z. B. Geländeneigung, lockerer (Wald-) Boden.

ccc_1831_171001_06.jpgIst mit dem Unterschreiten des Schutzabstandes nach Tabelle 1 während der Ausästarbeiten zu rechnen, ist die Freischaltung der Freileitung grundsätzlich erforderlich.

Um das Freischalten der Freileitungsanlage für Ausästarbeiten zu vermeiden, sind diese Tätigkeiten rechtzeitig zu planen und durchzuführen. Aus vorstehend genannten Gründen wird als praktikables Maß die Ausästlinie (Ausästlinie = Normabstand zuzüglich des zu erwartenden Wachstums der Vegetation) zur Vermeidung der Freischaltung der Freileitungsanlage betrachtet.

Der Abschnitt 7 enthält Beispiele zur Unterstützung der Arbeitsplanung und Durchführung der Ausästarbeiten.