DGUV Information 203-033 - Ausästarbeiten in der Nähe elektrischer Freileitungen

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Abschnitt 3.4 - 3.4 Unterrichtung über Schutzabstände

Die mit den Ausästarbeiten beschäftigten Personen müssen vom Arbeitsverantwortlichen über die einzuhaltenden Schutzabstände nach Abschnitt 2.10 unterrichtet werden. Die nachfolgenden Schutzabstände dürfen bei den Arbeiten grundsätzlich nicht unterschritten werden.

Tabelle 1: Einzuhaltende Schutzabstände bei Ausästarbeiten

Netz-Nennspannung UN(Effektivwert) in kVSchutzabstand (Abstand in Luft von ungeschützten unter Spannung stehenden Teilen) in m
bis 11,0
über 1 bis 1103,0
über 110 bis 2204,0
über 220 bis 3805,0
Unbekannt5,0