DGUV Information 203-033 - Ausästarbeiten in der Nähe elektrischer Freileitungen

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Abschnitt 5.3 - 5.3 Freigabeverfahren bei notwendigen Freischaltungen

Ist zur Durchführung der Arbeiten eine Freischaltung erforderlich, darf der Arbeitsverantwortliche erst nach Umsetzung der 5 Sicherheitsregeln durch den Anlagenverantwortlichen die Freigabe der Arbeiten erteilen. Dabei hat der Arbeitsverantwortliche die aktuellen Witterungseinflüsse zum Zeitpunkt des Ausästens zu berücksichtigen (siehe Muster im Anhang 1).