DGUV Information 203-033 - Ausästarbeiten in der Nähe elektrischer Freileitungen

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Abschnitt 4.4 - 4.4 Dokumentation der Arbeitsbereiche an der Freileitungstrasse

Für die nachfolgende Arbeitsplanung sowie aus Gründen der Nachvollziehbarkeit für die weiteren Arbeitsschritte, sind die notwendigen Maßnahmen, z. B. Auswahl und Einsatzbereich der geeigneten Arbeitsmittel, zu dokumentieren. Dabei sind auch Umgebungsmerkmale zu berücksichtigen, die die Ausästarbeiten beeinträchtigen können.

Die Dokumentation ist Bestandteil der Auftragsvergabe und Grundlage der erforderlichen Einweisungen.

Die Gefährdungsermittlung und Dokumentation durch den Anlagenverantwortlichen des Betreibers der Freileitungsanlage soll enthalten:

  • Festlegung der Arbeitsbereiche, z. B. genaue Orts-/Mastbezeichnung, unter Berücksichtigung von nutzbaren oder nicht nutzbaren Flächen, z. B. Straßen-, Schienennähe, und geographischer Gegebenheiten, z. B. Bodenunebenheiten, Hindernisse, Gewässer, sowie die Erreichbarkeit der Arbeitsstelle (Zuwegung).

  • Festlegung der geeigneten Arbeitsverfahren, z. B. Klettertechnik, und Arbeitsmittel, z. B. die Reichweite einer Hubarbeitsbühne (Hubhöhe, seitliche Auslage), die Art und Länge einer Leiter.

Anmerkung:

Teleskopsägen gehören wegen ihrer schwierigen Handhabung zu den weniger geeigneten Arbeitsmitteln in der Nähe von unter Spannung stehenden Freileitungen. Durch die Hebelwirkung der Teleskopstange mit dem sich am Ende befindenden Gewicht lässt sich eine genaue Führung nur schwer realisieren. Das Eindringen in den Schutzabstand lässt sich in Abhängigkeit des Hebelweges nicht sicher vermeiden.

Die notwendige Abstandsermittlung durch das menschliche Auge ist nicht zuverlässig möglich, so dass die Beobachtung nicht als Sicherungsmaßnahme geeignet ist. Ein Eingriff in die Bewegungen der tätigen Personen und Arbeitsmittel ist dem Beaufsichtigenden kaum möglich. Aus vorgenannten Gründen ist eine Reduzierung des Schutzabstandes durch zusätzliche Beaufsichtigung nicht in jedem Fall eine geeignete Schutzmaßnahme.