DGUV Information 203-033 - Ausästarbeiten in der Nähe elektrischer Freileitungen

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Abschnitt 4.3 - 4.3 Auswahl des Personals

Auf Grund der Gefährdungsermittlung ist ein qualifizierter Fachbetrieb für die Ausästarbeiten auszuwählen.

Werden Ausästarbeiten in der Nähe von Freileitungen von Elektrofachkräften des Anlagenbetreibers ausgeführt, ist eine Zusatzqualifikation für diese Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Anlehnung an die Abschnitte 3.2 und 3.3 erforderlich.