DGUV Information 209-064 - Sichere Reifenmontage

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Abschnitt 6.4 - Betriebsanweisung

Betriebsanweisungen sind vom Unternehmer an die Versicherten gerichtete Angaben von Verhaltensweisen zur Vermeidung von Unfall- und Gesundheitsgefahren.

Auch für Reifenlager sind Betriebsanweisungen zu erstellen und den Beschäftigten bekannt zu geben (Abschnitt 5.1.5 der BG-Regel "Lagereinrichtungen und -geräte [BGR 234]).

Die Verpflichtung zur Unterweisung von Personen hinsichtlich der mit den Tätigkeiten verbundenen Gefährdungen ergibt sich aus Abschnitt 5.2 der BG-Regel "Fahrzeug-Instandhaltung" (BGR 157).

Die folgende Betriebsanweisung dient als Muster. Bei Übernahme muss sie den jeweiligen betrieblichen Verhältnissen angepasst werden. Es kann also erforderlich sein, bestimmte Punkte zu streichen oder weitere Punkte zu ergänzen.

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