DGUV Information 209-064 - Sichere Reifenmontage

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Abschnitt 6.1 - Rechtsgrundlagen

Beim Lagern und Stapeln ist darauf zu achten, dass die Belastung sicher aufgenommen werden kann. Ferner sind Lager und Stapel so zu errichten und zu erhalten, dass niemand durch herabfallende, umfallende oder wegrollende Gegenstände gefährdet wird und sie gegen äußere Einwirkungen so geschützt sind, dass keine gefährlichen chemischen oder physikalischen Veränderungen des Lagergutes eintreten können.

Die BG-Regel "Lagereinrichtungen und -geräte" (BGR 234) enthält neben Bau- und Ausrüstungsbestimmungen für Lagereinrichtungen und -geräte auch Bestimmungen für den Betrieb von Lagergeräten, z.B. Paletten und Stapelhilfsmittel.

Beim Transport mit Flurförderzeugen, Straßenfahrzeugen und Hebezeugen sind darüber hinaus insbesondere folgende Vorschriften zu beachten:

Nützliche Hinweise zur Sicherung der Ladung von Fahrzeugen enthält außerdem die BG-Information "Ladungssicherung auf Fahrzeugen" (BGI 649).