DGUV Information 209-064 - Sichere Reifenmontage

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Abschnitt 5.3 - Erste Hilfe

In jedem Unternehmen mit bis zu 20 anwesenden Versicherten muss ein ausgebildeter, bei mehr als 20 anwesenden Versicherten 10 % ausgebildete Ersthelfer zur Verfügung stehen. Die Kosten der Erste-Hilfe-Ausbildung (8 Doppelstunden) muss der Unternehmer tragen, soweit diese nicht von der Berufsgenossenschaft übernommen werden.

ACHTUNG - Die Unterweisung "Sofortmaßnahme am Unfallort" nach der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung reicht als Ausbildung nicht aus.

Auch die Fortbildung ist in der Unfallverhütungsvorschrift geregelt: Als ausreichend wird die Teilnahme in zweijährigem Rhythmus an einem vier Doppelstunden umfassenden Erste Hilfe-Training einschließlich einer Herz-Lungen-Wiederbelebung in der Ein- und Zwei-Helfer-Methode angesehen.

Jede Erste-Hilfe-Leistung muss schriftlich, z.B. in einem Verbandbuch, festgehalten und mindestens fünf Jahre aufbewahrt werden.

Ziel dieser Anforderung ist der Nachweis eines beruflich verursachten körperschädigenden Ereignisses für den Fall, dass sich Spätfolgen einstellen.