DGUV Information 209-064 - Sichere Reifenmontage

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Abschnitt 4.1 - Allgemeines

Ziel der Ergonomie ist die menschengerechte Arbeitsgestaltung. Die Einhaltung ihrer Regeln ermöglicht den individuellen Gesundheitsschutz, vermeidet arbeitsbedingte Erkrankungen, Verletzungen, Über- und Unterforderungen.

Bei Verrichtung seiner Arbeit ist der Mensch

  • körperlichen Belastungen (Muskeln, Kreislauf, Skelett),

  • psychischen Belastungen (geistigen, seelischen, nervlichen) und

  • Umgebungsbelastungen (Strahlung, Schwingung, Lärm, Klima, Gefahrstoffe)

ausgesetzt.

Bevor ein Mensch eine Arbeit verrichtet, muss grundsätzlich geprüft werden, ob:

  • Die Arbeit ausführbar ist.

    Sind z.B. die Körperkräfte ausreichend (reicht z.B. die Muskelkraft für das Anzugsdrehmoment von Radmuttern, kann ein Rad überhaupt von Hand bewegt werden)?

  • Die Arbeit erträglich ist.

    Es ist zu beurteilen, ob die Arbeit bei täglicher Wiederholung über ein Arbeitsleben ohne Gesundheitsschädigung möglich ist. Bleibt z.B. die Belastung durch ungünstige Körperhaltung unterhalb der schädigenden Grenze?

  • Die Arbeit zumutbar ist.

    Hier ist zu beurteilen, ob die Arbeit von den Betroffenen als zumutbar empfunden wird. Die Beantwortung dieser Frage ist mit empirischen Methoden der Sozialwissenschaften möglich.

  • Die Arbeit zufrieden macht.

    Es ist zu beurteilen, ob die Betroffenen mit der Arbeit zufrieden sind, z.B. ob die Arbeitsaufgaben gerecht verteilt sind.

Auch im Bereich der Reifenmontage sind ergonomische Grundsätze zu berücksichtigen, um arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren und Erkrankungen zu vermeiden und damit Beschäftigten Gesundheitsprobleme und für die Unternehmen Ausfallzeiten zu reduzieren.