DGUV Information 203-061 - Gute Praxis im Etiketten- und Schmalbahndruck

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Abschnitt 8 - Lärm

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Zu den Gefährdungen, denen Beschäftigte in der Etikettenherstellung ausgesetzt sein können, gehört auch der Lärm.

Im Arbeits- und Gesundheitsschutz spricht man von einer "Lärmgefährdung", wenn Schall zu einer Beeinträchtigung des Hörvermögens oder zu einer sonstigen mittelbaren oder unmittelbaren Gefährdung von Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten führen kann.

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Im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung ist vom Unternehmer die Lärmbelastung zu ermitteln. Bei diesen Messungen kann die Berufsgenossenschaft unterstützen. Abhängig von der durchschnittlichen Lärmbelastung während einer achtstündigen Schicht (Lex, 8h) sind vom Unternehmer folgende Maßnahmen zu ergreifen:

Lex, 8h ≥ 80 dB(A)

  • Beschäftigte informieren und über die Gefahren durch Lärm unterweisen.

  • Geeigneten Gehörschutz bereitstellen.

  • Beschäftigten arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen nach DGUV-Grundsatz G 20 anbieten.

Lex, 8h ≥ 85 dB(A)

  • Lärmbereiche ermitteln und kennzeichnen.

  • Zugang zu diesen Bereichen beschränken.

  • Beschäftigte müssen den zur Verfügung gestellten Gehörschutz benutzen.

  • Regelmäßig Vorsorgeuntersuchungen nach DGUV-Grundsatz G 20 veranlassen.

  • Lärmminderungsprogramm aufstellen und durchführen.

Die Hersteller von Maschinen sind nach → Maschinenrichtlinie 2006/42/EG verpflichtet, über die Geräuschabstrahlung ihrer Maschinen (Geräuschemission) in Form einer Geräuschangabe zu informieren. Die im Etikettendruck eingesetzten Maschinen erreichen in der Regel einen Schallpegel von weniger als 80 dB(A). Diese Angaben stellen aber nur einen groben Vergleichswert da, weil wichtige Geräuschquellen wie z.B. die Randstreifenabsaugung oder Abzugsgeräusche beim Gitterabzug nicht berücksichtigt werden. Diese Geräusche werden im Wesentlichen durch das verwendete Material und die Maschinengeschwindigkeit bestimmt. Ebenso ist die Raumrückwirkung (Reflexionsschall) in den Herstellerangaben nicht berücksichtigt. Je nach Einsatzbereich und Aufstellungsort können sich deshalb im Betrieb unterschiedliche Bedingungen ergeben, die zu Schallpegeln von über 80 dB(A) führen können. Dabei spielen die Reflexionseigenschaften der Produktionsräume sowie die notwendigen Hilfsaggregate und -maschinen eine wesentliche Rolle.

Hauptlärmquellen im Etikettendruck können sein:

  • Absaugungen

  • Gitterabzug

  • Materialabrollung

  • Querschneider

  • Stanzen

  • Drucklufterzeuger

  • Vakuumerzeuger.

Eine Minderung der Lärmbelastung lässt sich beispielsweise durch die Kapselung der Hauptlärmquellen und eine Schalldämmung der Produktionsräume erreichen. Treten Lärmprobleme an den Maschinen auf, sollte eine Beratung durch die Fachkraft für Arbeitssicherheit oder die Berufsgenossenschaft erfolgen.

bgi-8698_info.jpgWeitere Informationen

  1. Maschinenrichtlinie 2006/42/EG

  2. TRLV Lärm