Abschnitt 1 - Verantwortung und Organisation
Verantwortung im Arbeits- und Gesundheitsschutz trägt jeder im Betrieb - vom Unternehmer bis zum Mitarbeiter. Der Unternehmer ist grundlegend für den Arbeits- und Gesundheitsschutz in seinem Betrieb verantwortlich und muss die Arbeitsplätze so gestalten, dass die Mitarbeiter nicht gefährdet werden.
Arbeits- und Gesundheitsschutz liegen aber auch im unternehmerischen Interesse, da Arbeitsunfälle und arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren Fehlzeiten und Kosten in erheblichem Ausmaß verursachen. Nicht zuletzt muss der Mitarbeiter auch selbst aktiv zum Schutz seiner Gesundheit beitragen, indem er beispielsweise die erforderliche persönliche Schutzausrüstung benutzt und die im Rahmen der Unterweisung vermittelten Sicherheitshinweise beachtet.
Werden die nachfolgend aufgeführten Punkte berücksichtigt, kann davon ausgegangen werden, dass der Betrieb der Organisationspflicht im Arbeitsschutz nachkommt.
Führen und organisieren
Fast alle Vorschriften im Arbeitsschutz richten sich an den Unternehmer. Doch auch im kleinen Betrieb kann er nicht alles allein erledigen. Aufgaben können auf Mitarbeiter übertragen werden, ohne dass dies den Unternehmer von der grundsätzlichen Verantwortung entbindet. Denn Arbeitsschutz ist und bleibt Chefsache!
Die Grundlagen einer guten Arbeitsschutzorganisation sind:
Arbeitsschutz als Unternehmensziel deutlich machen
Erfüllung der Arbeitsschutzpflichten durch Pflichtenübertragung organisieren
Sicherheitstechnische und arbeitsmedizinische Betreuung sicherstellen
Informationen (Vorschriften, Praxishilfen u.a.) beschaffen
Betriebsanweisungen erstellen
Arbeitsschutz beim Einsatz von Fremdfirmen gewährleisten
Wichtige Unterlagen (Pflichtenübertragungen, Genehmigungen u.a.) aufbewahren
Stellt der Arbeitsschutz einen selbstverständlichen Bestandteil der Betriebsorganisation dar, werden sich auch die Mitarbeiter damit identifizieren.
Arbeitsbedingungen bewerten - Gefährdungsbeurteilung
Grundlage für geeignete Schutzmaßnahmen ist eine sorgfältige Gefährdungsbeurteilung aller Arbeitsplätze und Arbeitsverfahren im Betrieb. Gemeinsam mit der Fachkraft für Arbeitssicherheit, dem Betriebsarzt und den Mitarbeitern müssen systematisch Gefährdungen aufgespürt sowie Sicherheit und Gesundheitsschutz im Unternehmen durch geeignete Maßnahmen verbessert werden:
Gefährdungsbeurteilung planen (Checklisten, Prüflisten u.a.)
Gefährdungsbeurteilung durchführen und dokumentieren
Mitarbeiter beteiligen und unterweisen
Die Mitarbeiter stehen im Mittelpunkt des Arbeitsschutzes:
Einerseits geht es um ihre Sicherheit und Gesundheit, zum anderen sind sie gefordert, auch ihren Beitrag dafür zu leisten. Dazu braucht es Wissen, Können und Wollen. Folgendes ist deshalb beim Einsatz von Mitarbeitern zu beachten:
fachliche Qualifikation und Eignung berücksichtigen und fördern
über Rechte und Pflichten informieren
am Arbeitsschutz beteiligen (Besprechung von Problemen, Lösungsvorschläge diskutieren u.a.)
unterweisen (Erstunterweisung, jährliche Unterweisungen)
Arbeitsschutz planen
Bei Planungen, Neuanschaffungen und der Arbeitsvorbereitung müssen Arbeitsschutz-Aspekte von vornherein mit einbezogen werden. Dies ist wirtschaftlich, da Nachbesserungen immer teurer und vielfach auch weniger effektiv sind.
Gut und vorausschauend planen heißt im Einzelnen:
Arbeitsschutz bei Einkauf und Auftragsvergabe berücksichtigen
Einhaltung der Rangfolge der Schutzmaßnahmen (TOP - technische, organisatorische, persönliche Maßnahmen)
Regelmäßige Prüfungen von Anlagen und Ausrüstungen (Elektroprüfungen, Flurförderzeuge, Tore, Hebebühnen u.a.)
Auswahl und Einsatz geeigneter persönlicher Schutzausrüstung
Organisieren der arbeitsmedizinischen Vorsorge
Im Dialog das Wissen der Mitarbeiter nutzen
Aus Fehlern lernen
Gelebter Arbeitsschutz verharrt nicht in einem einmal erreichten Zustand, sondern muss sich fortentwickeln. Unfälle, Beinah-Unfälle, Betriebsstörungen oder Gesundheitsprobleme der Mitarbeiter zeigen dies deutlich an.
Mit den folgenden Schritten lässt sich feststellen, wo Verbesserungen - z.B. Änderungen bzw. Umbauten an Maschinen oder eine gründlichere Unterweisung der Mitarbeiter - sinnvoll und erforderlich sind:
Regelmäßig vorbeugende Begehungen durchführen (Unternehmer, Fachkraft für Arbeitssicherheit, Sicherheitsbeauftragte, Betriebsarzt)
Auswertung der Unfälle, Beinah-Unfälle, Betriebsstörungen und Gesundheitsprobleme mit den Betroffenen und/oder im Arbeitsschutzausschuss
Maßnahmen zu Verbesserungen einleiten
Für Notfälle planen (u.a. Ersthelfer, Erste-Hilfe-Plan, Alarmplan, Fluchtwege, Notausgänge)
Diskussion aktueller Arbeitsschutz-Probleme mit Verantwortlichen und Mitarbeitern
Weitere Informationen
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Best-Nr. 3 "Verantwortung in der Unfallverhütung"