Abschnitt 9 - Ergonomie in der Etikettenproduktion
Beim Transport und beim Ein- und Ausbringen von Materialrollen bzw. Maschinenteilen wie Walzen müssen große Massen bewegt werden. Werden diese von Mitarbeitern manuell gehandhabt, kann durch die dauernde körperliche Überlastung ein Gesundheitsschaden auftreten.
Anhand der nachfolgend beschriebenen Leitmerkmalmethoden kann ermittelt werden, ob durch die Lastenhandhabung mit körperlicher Überlastung gerechnet werden muss.
Heben und Tragen von Lasten
Die in der folgenden Tabelle gezeigten maximalen Lastgewichte sollten in Abhängigkeit von Alter und Geschlecht zur Vermeidung eines Gesundheitsrisikos nicht regelmäßig überschritten werden:
Maximale Lastgewichte
Alter in Jahren | Frauen | Männer |
---|---|---|
15 - 17 Jahre | 10 kg | 15 kg |
18 - 39 Jahre | 15 kg | 25 kg |
ab 40 Jahre | 10 kg | 20 kg |
Das Gewicht allein ist jedoch kein ausreichendes Kriterium zur Beurteilung des Gesundheitsrisikos. Deshalb sollten die Arbeitsabläufe beim Abstapeln, Anlegen oder Umsetzen nach den vier Kriterien der entsprechenden Leitmerkmalmethode (→ BG-Infoblatt 442) beurteilt werden:
Lastgewicht
Körperhaltung und Körperbewegung
Ausführungsbedingungen
Dauer und Häufigkeit der Hebevorgänge.
Aus diesen vier Leitmerkmalen wird eine Punktsumme ermittelt, die das Belastungsmaß für Hebe-, Trage- und Umsetztätigkeiten darstellt.
Einsatz eines Hubwagens zum Einstellen der ergonomisch günstigen Arbeitshöhe
Ziehen und Schieben
Für das Ziehen und Schieben von Lasten gibt es ebenfalls eine Leitmerkmalmethode, die zur praxisgerechten Analyse der objektiv vorhandenen Arbeitsbelastung verwendet werden kann.
Die Kriterien hierbei sind:
Zeitdauer/Häufigkeit
zu bewegende Masse/ verwendetes Flurförderzeug
Positioniergenauigkeit/ Bewegungsgeschwindigkeit
Körperhaltung und
Ausführungsbedingungen.
Informationen zu dieser Leitmerkmalmethode finden sich auf der Internetseite der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (www.baua.de).
Beide Leitmerkmalmethoden zeigen, dass neben der Häufigkeit der Hebevorgänge und den zu bewegenden Lasten auch die Körperhaltung und die Arbeitsplatzbedingungen Einfluss auf die Belastung haben. Daher ist es z.B. wichtig, genügend Platz an den Arbeitsplätzen vorzusehen, wo Materialien mit hohen Gewichten zu handhaben sind (z.B. Abwicklung, Aufrollung etc.). Damit wird vermieden, dass die Mitarbeiter bei der Lastenhandhabung Zwangshaltungen einnehmen müssen. Ergibt sich aus der Leitmerkmalmethode, dass mit einer Überlastung zu rechnen ist, können technische Hilfsmittel (Geräte zur Rollenhandhabung, Transportwagen, Krane etc.) die Handhabung der Lasten erleichtern.
Günstig angeordnetes Bedienpult einer Etikettendruckmaschine
Bedienbarkeit der Maschine
Die leichte Handhabung von Stell- und Bedienteilen ist von großer Bedeutung für sicheres Arbeiten. Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein:
Die Not-Befehlseinrichtungen (z.B. Not-Aus-Taster oder -Leinen) sind von jedem Arbeitsplatz aus leicht und schnell erreichbar.
Leichte Erreichbarkeit anderer Stell- und Bedienteile vom Standplatz des Bedieners.
Übersichtliche Anordnung von Schaltern und Anzeigen.
Die beim Betätigen aufzuwendenden Kräfte müssen so bemessen sein, dass sie nicht zu groß sind, aber doch eine eindeutige Rückwirkung auf den Bediener haben.
Die Benutzeroberflächen auf Bildschirmen sind leicht ablesbar, eindeutig erkennbar und ohne ständige Wechsel im Menü bedienbar.
Sind an Etikettendruckmaschinen die Spannvorrichtungen an den hinteren Positionen der Stanzstationen und Druckwerke schwer zu erreichen, sind ausreichend hohe Podeste zur Verfügung zu stellen, um die sichere Handhabung zu ermöglichen.
Eine enge Anordnung von Stanz- und Druckwerken kann den Maschinenführer beim Rüsten zu Körperhaltungen zwingen, die eine hohe Belastung darstellen. Deshalb ist für die Arbeiten an der Maschine ausreichend Raum zwischen den einzelnen Maschinenteilen vorzusehen.
Müssen Maschinenteile (z.B. Druckwerke, UV-Aggregate) für Rüstvorgänge oder Reinigungs- und Wartungsarbeiten ausgebaut oder getauscht werden, sind geeignete Handgriffe oder Griffmulden vorzusehen. Gegebenenfalls sind Hebehilfen vorzuhalten.
Weitere Informationen
- →
BG-Infoblatt 442 "Umsetzen, Absetzen, Anlegen in der Weiterverarbeitung"
- →
Best-Nr. 210 "Ergonomie im Druck und in der Papierverarbeitung"