DGUV Information 203-032 - Auswahl und Betrieb von Stromerzeugern auf Bau- und Montagestellen

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Abschnitt 3.3 - 3.3 Elektrische Anforderungen

Elektrische Anlagen und Betriebsmittel müssen nach den örtlichen Bedingungen ausgewählt werden. Elektrische Anlagen und Betriebsmittel sind so zu benutzen und so zu betreiben, dass bei bestimmungsgemäßer Verwendung eine elektrische Gefährdung vermieden wird. Bei Vorliegen besonderer Gefährdungen, z. B. erhöhte elektrische Gefährdung, Brand- oder Explosionsgefahr, dürfen elektrische Anlagen und Betriebsmittel nur unter Einhaltung besonderer Bestimmungen benutzt werden.

Zusätzliche Informationen sind unter anderem enthalten in:

  • Auswahl und Betrieb ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel nach Einsatzbereichen (DGUV Information 203-005)

  • Auswahl und Betrieb elektrischer Anlagen und Betriebsmittel auf Bau- und Montagestellen (DGUV Information 203-006)

  • Einsatz von elektrischen Betriebsmitteln bei erhöhter elektrischer Gefährdung (DGUV Information 203-004)

Als Schutzeinrichtungen vor Anschlusspunkten müssen grundsätzlich RCDs vom Typ B oder B+ verwendet werden.

RCDs vom Typ A dürfen nur dann eingesetzt werden, wenn sichergestellt ist, dass von den Verbrauchsmitteln keine Ableit- oder Fehlerströme erzeugt werden können, die unverträglich zu RCDs vom Typ A sind. Diese Forderung wird erfüllt, wenn keine Ableit- oder Fehlerströme ungleich 50 Hz und keine glatten Gleichfehlerströme von insgesamt größer als 6 mA erzeugt werden können.

Anmerkung:
Auf Bau- und Montagestellen kann es auf Grund der rauen Betriebsbedingungen zu Fehlersituationen kommen, insbesondere Beschädigungen von Kabeln/Leitungen, die nicht in allen Situationen von allen Schutzeinrichtungen erfasst und abgeschaltet werden können. Aus diesem Grund kann es erforderlich sein, mehr als eine Schutzeinrichtung zu fordern, z. B. IMD und RCD.

In ungeerdeten dreiphasigen Systemen mit Neutralleiter erfolgt in Verbrauchsmitteln der Schutzklasse I im Fall des Erdschlusses eines Außenleiters eine Spannungserhöhung der beiden nicht fehlerbehafteten Außenleiter gegen den Potentialausgleichsleiter um den Faktor 1,73. Um zu verhindern, dass dadurch einphasige Verbrauchsmittel der Schutzklasse I beschädigt oder zerstört werden, sollte beim Auftreten dieses Fehlers die Spannungsversorgung sofort abgeschaltet werden, z. B. durch eine IMD in Verbindung mit einer Schalteinrichtung.