DGUV Information 203-032 - Auswahl und Betrieb von Stromerzeugern auf Bau- und Montagestellen

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Abschnitt 5.3 - 5.3 Weitere Schutzmaßnahmen hinter dem Übergabepunkt

5.3.1
Schutztrennung (Trenntransformator)

Bei unbekannter (oder ungeeigneter) Schutzmaßnahme am Stromerzeuger kann durch einen nachgeschalteten Trenntransformator nach EN 61558-2-4 (VDE 0570-2-4) die Schutzmaßnahme Schutztrennung realisiert werden. Dabei darf an einen Trenntransformator bzw. an jede Sekundärwicklung eines Trenntransformators auf Bau- und Montagestellen nur ein Verbrauchsmittel angeschlossen werden.

5.3.2
Schutzkleinspannung SELV (Sicherheitstransformator)

Ist die Schutzmaßnahme Schutzkleinspannung (SELV) erforderlich, kann diese durch einen nachgeschalteten Sicherheitstransformator nach EN 61558-2-6 (VDE 0570-2-6) realisiert werden.