DGUV Information 213-018 - Papierherstellung und Ausrüstung Grundlegende Anforderungen

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Abschnitt 3.19 - 3.19 Strahlung

Die meisten Strahler sind in den Messrahmen der Papier- und Streichmaschinen zu finden. Sie müssen entsprechend Abbildung 42 gekennzeichnet sein.

Wichtig ist das Vorhandensein einer Betriebsanleitung, in der die Schutzmaßnahmen enthalten sind, die bei Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten zu beachten sind.

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Abb. 42
Am Messrahmen ist die Kennzeichnung angebracht, aus der ersichtlich ist: hier wird ein Strahler eingesetzt.