DGUV Information 213-018 - Papierherstellung und Ausrüstung Grundlegende Anforderungen

Online-Shop für Schriften

Jetzt bei uns im Shop bestellen

Jetzt bestellen

Abschnitt 3.12 - 3.12 Energietrennung, Energieabbau

Hauptschalter zum Trennen einer Maschine von der Energiezufuhr müssen für alle Energiearten (z. B. elektrische, pneumatische, hydraulische) vorhanden sein, die in der 0-Stellung gegen Wiedereinschalten gesichert werden können. In der Betriebsanleitung beschreibt der Hersteller, wie die Beschäftigten vorgehen sollen, um sich beim Entstören, bei Reparatur- und Wartungsarbeiten nicht zu gefährden. Während das in Abschnitt 5.8.1 geforderte "Mittel zur Energietrennung und zum Energieabbau" (Hauptschalter) auch geeignet ist, um bei Arbeiten an der elektrischen Ausrüstung einer Maschine Gefährdungen durch elektrischen Strom auszuschließen, haben sich in der Praxis vor allem bei großen Maschinen sogenannte Reparaturschalter bewährt.

Mit ihnen lassen sich einzelne Gruppen oder einzelne Antriebe von der Energiezufuhr trennen. Durch Abschließen in der 0-Stellung - Einhängen eines oder mehrerer Schlösser - kann das Einschalten von Hand oder durch einen Einschaltbefehl aus dem Steuerungssystem der Anlage verhindert werden.

ccc_1797_as_28.jpg

Abb. 27
Der Hauptschalter, der die Maschine allpolig vom Netz trennt, kann in der 0-Stellung mit einem Vorhängeschloss gegen Wiedereinschalten gesichert werden.

ccc_1797_as_29.jpg

Abb. 28
Dieser Hauptschalter ist eindeutig beschriftet. Er hat außerdem Not-Halt-Schaltvermögen, wie es die Farbgebung in rot/gelb ausweist.

Doch dabei ist Vorsicht geboten: Bei Arbeiten z. B. an einer Pumpe in der Stoffaufbereitung muss nicht nur mit einer Gefährdung durch die Pumpe gerechnet werden. Auch von benachbarten Pumpen, von kraftbetätigten Schiebern oder durch heiße Medien, die sich in der Zuleitung zur Pumpe befinden, können Gefährdungen ausgehen. Für vorstehend genannte Arbeiten sind deshalb auf der Basis einer Gefährdungsbeurteilung gemäß des Arbeitsschutzgesetzes entsprechende Maßnahmen durch das Unternehmen festzulegen. Die Beschäftigten, die mit der Durchführung der Arbeiten beauftragt werden, müssen mit schriftlichem Nachweis unterwiesen werden.

In der Praxis haben sich für diese Arbeiten Befahrerlaubnisscheine bewährt. Stellteile von Befehlseinrichtungen sind eindeutig und dauerhaft zu beschriften. Nicht nur der Elektriker, auch der Schlosser muss wissen, ob er den richtigen Schalter betätigt hat und nicht mehr gefährdet werden kann.

Es darf nicht übersehen werden, dass auch durch gespeicherte Energien z. B. in Pneumatik- oder Hydrauliksystemen durch noch anstehenden Druck in Zylindern, durch Dampf oder auch durch potenzielle Energie hydraulisch oder pneumatisch angehobene Bauteile - zumindest bei Störungen - Gefährdungen auftreten können. Wurden früher angehobene Maschinenteile durch ein untergestelltes Kantholz "abgesichert", ist der Konstrukteur heute aufgefordert, entsprechend geeignete Einrichtungen wie Sperrklinken, klappbare Abstützungen oder den Einsatz von Getriebemotoren vorzusehen, um ein ungewolltes Absenken bei Wartungs- und Reparaturarbeiten zu verhindern. Die in der Betriebsanleitung des Herstellers gegebenen Benutzerinformationen sind hier wichtig, denn dort müssen die oben genannten Einrichtungen und ihre bestimmungsgemäße Verwendung eindeutig und verständlich beschrieben sein.

ccc_1797_as_30.jpg

Abb. 29
Beim Hochfahren überfährt der Tragarm die Sperrklinke. Diese rastet ein und hält den Tragarm in der oberen Stellung, auch wenn die Energie für den Hubzylinder ausfällt.