DGUV Information 213-018 - Papierherstellung und Ausrüstung Grundlegende Anforderungen

Online-Shop für Schriften

Jetzt bei uns im Shop bestellen

Jetzt bestellen

Abschnitt 3.11 - 3.11 Not-Halt-Einrichtung

Es ist Aufgabe der Konstruktion ausgehend von einer Risikobeurteilung Gefahrstellen an einer Maschine zu vermeiden oder, wenn dies nicht möglich ist, durch geeignete Schutzeinrichtungen zu sichern. Not-Halt-Einrichtungen sind aber nicht als Schutzeinrichtungen zu betrachten, sondern ergänzen andere Sicherheitseinrichtungen und dürfen diese nicht ersetzen (siehe DIN EN 1034-1:2010 Abschnitt 5.7). Das stellt seit Ausgabe 2010 auch die DIN EN 1034 Teil 1 klar und folgt damit der DIN EN 12100, die die Not-Halt-Einrichtung lediglich als eine ergänzende Schutzmaßnahme sieht.

Beim Betätigen der Not-Halt-Einrichtung sind alle an der gesamten Maschine oder Anlage bestehenden gefahrbringenden Bewegungen so schnell wie möglich stillzusetzen ohne neue Gefährdungen hervorzurufen. Da das Öffnen eines Walzennips bei den schnell laufenden Maschinen der Papierherstellung und Ausrüstung die Einzugsgefahr vergrößert, darf das Auseinanderfahren erst erfolgen, wenn die Einzugsgefahr nicht mehr besteht, d. h. die Walzen also fast zum Stillstand gekommen sind. Bei welcher Rotationsgeschwindigkeit dies der Fall ist, hängt unter anderem auch von der Geschwindigkeit mit der die Walzen auseinanderfahren ab und ist im jeweiligen Einzelfall festzulegen.

ccc_1797_as_26.jpg

Abb. 25
Das Not-Halt-Befehlsgerät ist der rote gelb unterlegte Pilztaster. Die Verwendung des Schaltkastens als Ablage ist jedoch nicht bestimmungsgemäß.

Als Stellteile für Not-Halt-werden z. B. verwendet:

  • roter Pilztaster auf gelbem Untergrund

  • rote Reißleinen

  • Schaltbügel oder Schaltleisten.

Stellteile sollten so angeordnet werden, dass sie nicht unbeabsichtigt betätigt werden. Abbildung 26 zeigt dafür eine gute Lösung an einer Papiermaschine: Der Pilztaster liegt nicht im direkten Arbeitsbereich, wird aber im Notfall dank der Beschriftung auf der Säule leicht zu finden sein.

ccc_1797_as_27.jpg

Abb. 26
Der rote Pilztaster ist durch seine Lage gegen unbeabsichtigtes Betätigen geschützt. Auf der Säule wird gut erkennbar auf ihn aufmerksam gemacht.

Not-Halt-Stellteile sind vorzusehen an jedem Bedienplatz, entlang der Bedienungs- und Antriebsseite, im Maschinenkeller und in Bereichen, wo das Entfernen von Ausschuss erforderlich ist. Die Stellteile sollten so angeordnet werden, dass sie von keinem Platz an der Maschine weiter als 15 m entfernt und zu erreichen sind.

Not-Halt-Befehlsgeräte sind nach einer Betätigung wieder zu entriegeln. Schalter, die auf die Leine oder Bügel wirken, sind deshalb so anzuordnen, dass sie von sicheren Standplätzen aus erreichbar sind. Die Entriegelung darf nicht zum Wiederanlauf der Maschine führen, dazu muss nach der Entriegelung bewusst ein Startbefehl gegeben werden.

Stellteile für den Not-Halt-Befehl können bei geringen Leistungen auch Netz-Trenneinrichtungen sein. In diesem Fall sind sie mit roter Handhabe und gelb hinterlegt oder mit gelbem Kragen auszuführen und müssen auch die Anforderungen für die Not-Halt-Einrichtungen erfüllen. Sogenannte Sicherheitsschalter, die nur für Wartungsarbeiten Teilbereiche spannungsfrei schalten, müssen in anderen Farben ausgeführt sein, z. B. mit schwarzer Handhabe und grauem Gehäuse (DIN EN 60204-1).