DGUV Information 213-018 - Papierherstellung und Ausrüstung Grundlegende Anforderungen

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Abschnitt 3.8 - 3.8 Treppen, Maschinentreppen, Steigleitern

Als sicherer Zugang zu einem Arbeitsplatz wird eine Treppe gefordert, deren Steigungswinkel zwischen 30° und 45° liegt. Nähere Angaben sind der DIN EN ISO 14122-3 zu entnehmen. Wichtige allgemeine Forderungen an die Treppe - wie auch an die Maschinentreppe - sind:

  • gleiche Steigung h (Höhe zwischen aufeinanderfolgenden Stufen) über die gesamte Treppenlänge

  • gleicher Auftritt g (Abstand zwischen den Antrittskanten aufeinanderfolgender Stufen) über die gesamte Länge

  • die Schrittmaßformel (Gleichung 600 <= g + 2 h <= 660) muss eingehalten werden.

Bei der Auslegung von Treppen und Maschinentreppen ist zu beachten, dass auf den Gebäudezeichnungen meist das Rohbaumaß angegeben ist.

Die Treppe steht aber auf den nachträglich aufgebrachten Fliesen oder auf dem Estrich, sodass die unterste Stufenhöhe leicht zu niedrig werden kann. Für solche Fehler kann aber nicht die Ausnahme aus EN ISO 14122-3 Abschnitt 5.3 in Anspruch genommen werden, die die Verringerung der Steigung (Stufenhöhe) innerhalb eines Treppenlaufs um bis zu 15 % zulässt.

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Abb. 15
Zum Arbeitspodest am Poperoller führt eine normgerechte Treppe.

Ist zu Arbeitsplätzen an Maschinen der Papierherstellung und Ausrüstung aus betriebstechnischen Gründen ein Zugang in Form einer Treppe nicht möglich, darf die Maschinentreppe mit einem Steigungswinkel von 45° bis 70° eingesetzt werden, Steigungswinkel von mehr als 60° sollten jedoch möglichst vermieden werden. Nur wenn auch die Maschinentreppe nicht realisierbar ist, darf eine Stufenleiter oder eine Steigleiter mit Flachsprossen verwendet werden. Dabei ist jedoch zu bedenken, dass zum Besteigen von Leitern, die steiler als 70° sind, beide Hände zum Festhalten benötigt werden und deshalb Gegenstände wie Werkzeuge, Hilfsmittel zum Reinigen oder Maschinenteile nicht mitgeführt werden können.

Führen Maschinentreppen, Stufenleitern oder Steigleitern im rechten Winkel auf Arbeitsbühnen und Laufstege zu, so ist an der Geländerunterbrechung eine nach innen öffnende, selbstschließende Tür als Absturzsicherung anzubringen (Abbildung 16), wenn die mögliche Absturzhöhe mehr als 2,0 m beträgt. Maschinentreppen nach DIN EN 1034-1 dürfen abweichend von DIN EN ISO 14122-3 ohne Zwischenpodest bis zu einer Höhe von 4,0 m eingesetzt werden.

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Abb. 16
Ein selbstschließender Türbügel sichert die Geländerunterbrechung, die durch den Anschluss der Maschinentreppe entsteht.

Lässt es sich nicht vermeiden, dass Bauteile der Maschine den freien Durchgang auf weniger als die in DIN EN 1034-1 geforderten 0,60 m einengen, so muss mindestens ein Durchgang von 0,40 m verbleiben sowie das einengende Teil gepolstert und gelb/schwarz gekennzeichnet werden.

Besser als sichern ist jedoch: Engstellen vermeiden! Oben genannte Einengungen sind an Treppen jedoch nicht akzeptabel (Abbildung 18).

An Laufstegen und Treppen muss eine freie Durchgangshöhe von mindestens 2,0 m vorhanden sein - so legt der Teil 1 der DIN EN 1034 das Maß fest. In anderen Teilen der DIN EN 1034 kann die Durchgangshöhe jedoch auch abweichen und 2.10 m betragen.

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Abb. 17
Ein Anschlussstutzen engt den Durchgang auf weniger als 0,60 m ein. Eine solche Einengung sollte jedoch im Bereich der Treppe nicht vorhanden sein.

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Abb. 18
Aussparung mit Formteil

Ist dies in Einzelfällen aus konstruktiven Gründen nicht möglich, sind die Anstoßstellen zu polstern und zu kennzeichnen. Vielfach lassen sich aber durch bessere Planung, z. B. der Rohrverlegungen, Stoßstellen vermeiden.

Laufstege und Podeste müssen sicheres Arbeiten gewährleisten. Gerade im Nassbereich ist es wichtig, einen Boden auszuwählen, der rutschhemmend ist, sich aber auch leicht reinigen lässt. Falls Gitterroste nicht infrage kommen, z. B. bei Querlaufstegen über die gesamte Breite einer Papiermaschine, weil Tropfen vom Laufsteg auf die darunter befindliche Bahn vermieden werden müssen, sollten bei Verwenden geschlossener Beläge Ablaufrinnen vorgesehen werden und durch Gummiprofile die Rutschhemmung erhöht werden.

Häufige Ursache für Unfälle sind Stolpergefahren. Durch entsprechende Gestaltung von Fußleisten an den Übergängen von Treppen auf Laufstege, von Aussparungen in Laufstegen für Leitungsdurchführungen oder um Walzenlager im Fußbereich können Stolperstellen weitgehend vermieden werden. Das Ausfüllen eines Ausschnittes im Gitterrost ist in jedem Fall günstiger als das Anbringen einer Umrandung mit einer Fußleiste.

Stolpergefahren können auch durch die Durchbiegung von nebeneinander liegenden Elementen von Bodenbelägen entstehen, z. B. Gitterrosten. Nach DIN EN ISO 14 122-2 darf der Höhenunterschied nicht mehr als 4 mm betragen. Bei mehr als 4 mm wird von Stolpergefahr ausgegangen. Arbeitsbühnen im Anwendungsbereich der DIN EN 1034-1 müssen nach Abschnitt 5.5.1 für eine Flächenbelastung von 5000 N/m2 ausgelegt sein. Abweichend davon darf die Flächenbelastung nach Abschnitt 5.3.1 der DIN EN 1034-5 bei Querschneidern 3000 N/m2 betragen, wenn die Betriebsanleitung den Hinweis enthält, dass auf den Arbeitsbühnen und Laufstegen keine schweren Maschinenteile abgelegt werden dürfen. Herumliegende Schläuche führen immer wieder dazu, dass Beschäfigte umknicken, fehltreten oder hängen bleiben. Die Verletzungsfolgen reichen von Verstauchungen, Bänderdehnungen, Bänderabrissen bis zu Knochenbrüchen. Solche Folgen sind vermeidbar, wenn geeignete Schlauchaufhängungen oder -aufrollungen zur Verfügung stehen. Bevor jedoch ein Druckluft- oder Wasseranschluss an einer Maschine installiert wird, sollte der Bedarf von notwendigen Anschlüssen, ggf. unter Einbezug des Maschinenpersonals, ermittelt werden. Kurze Schläuche liegen weniger herum und je kürzer der Schlauch ist, umso größer wird die Bereitschaft der Beschäftigten sein, ihn nach der Benutzung wieder ordnungsgemäß aufzuhängen.

Besser als die Aufhängung ist eine Schlauchaufrollung (Abbildung 20). Nach der Benutzung genügt ein kurzer Zug am Schlauch, um die Arretierung zu lösen und den Schlauch aufzurollen.

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Abb. 19
Von einem aufgehängten Schlauch geht keine Stolpergefahr aus.

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Abb. 20
Die Schlauchaufrollung ist die bessere Lösung. Das Schlauchende sollte aber nicht auf dem Boden liegen.

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Abb. 21
Handbetätigte Ventile liegen in ca. 5 m Höhe. Vorzuziehen sind von Flur aus zu bedienende Ventile. Werden Anlegeleitern verwendet müssen diese gegen Wegrutschen gesichert werden.