DGUV Information 201-028 - Gesundheitsgefährdungen durch Biostoffe bei der Schimmelpilzsanierung

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Abschnitt 4 - 4 Aufgaben der Auftraggeberin bzw. des Auftraggebers

Die Auftraggeberin bzw. der Auftraggeber initiiert die Sanierungsmaßnahme und trägt die Gesamtverantwortung für die Durchführung des Sanierungsvorhabens. Der Auftraggeberin bzw. dem Auftraggeber obliegt gemäß Landesbauordnungen die Verantwortung, Gefährdungen und Belästigungen, die vom Gebäude ausgehen, sowohl von den Gebäudenutzenden und der Nachbarschaft als auch von den an den Sanierungsmaßnahmen Beteiligten fernzuhalten. Die Auftraggeberin bzw. der Auftraggeber beauftragt fachlich geeignete Personen und Unternehmen wie Planungsbüros, Gutachterbüros, bauausführende Unternehmen mit bestimmten Aufgaben.

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Abb. 1
Sanierungsphasen und Aufgaben der Beteiligten