DGUV Information 201-028 - Gesundheitsgefährdungen durch Biostoffe bei der Schimmelpilzsanierung

Online-Shop für Schriften

Jetzt bei uns im Shop bestellen

Jetzt bestellen

Abschnitt 3 - 3 Ablauf einer Schimmelpilzsanierung

Für eine Schimmelpilzsanierung kann keine allgemein verbindliche Vorgehensweise beschrieben werden. Unterschiedliche Schadensursachen, Schadensausmaße und Sanierungsverfahren erfordern in der Regel immer eine Betrachtung des Einzelfalls. Der Ablauf einer Sanierungsmaßnahme orientiert sich dabei an folgenden Arbeitsschritten:

  • Ermittlung des Schadensausmaßes des Schimmelpilzbefalls

  • Ermittlung der Ursache für die Feuchtigkeit und den Schimmelpilzbefall

  • Gegebenenfalls Sofortmaßnahmen zur Überbrückung unvermeidbarer Verzögerungen bis Sanierungsbeginn und Information der Gebäudenutzer

  • Sanierungsplanung: Sanierungskonzept mit Beschreibung des Schutzniveaus

  • Gefährdungsbeurteilung: Festlegung des Arbeitsverfahrens, Bestimmung der Gefährdungsklasse und der konkreten Schutzmaßnahmen

  • Beseitigung der Ursache des Befalls (Feuchtigkeitsursache)

  • Durchführung der Schimmelpilzsanierung

    • Entfernung der mit Schimmelpilzen befallenen Materialien

    • gegebenenfalls Trocknung feuchter Bausubstanz

    • Feinreinigung des Sanierungsbereichs

  • Abnahme/Erfolgskontrolle

  • Wiederaufbau

Die beschriebene Reihenfolge der einzelnen Schritte ist nicht zwingend einzuhalten. Bei den einzelnen Arbeitsschritten ist vorab jeweils zu prüfen, ob Tätigkeiten mit einer Exposition gegenüber Schimmelpilzen stattfinden. Im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung sind dann die Gefährdungsklasse zu ermitteln und die erforderlichen Schutzmaßnahmen festzulegen.

Für eine nachhaltige Beseitigung der Schäden ist eine Sanierungsplanung erforderlich. Hierfür sind die Ursachen und das Ausmaß des Schadens zu ermitteln. Dies kann mit bauphysikalischen oder gebäudediagnostischen Untersuchungen (z. B. Feuchtigkeits-, Temperaturmessungen) erfolgen.

Eine Schimmelpilzsanierung ohne Ermittlung und Beseitigung der Ursachen ist nicht nachhaltig, da mit einem erneuten Schimmelpilzwachstum zu rechnen ist. Zur Ursachenbeseitigung kann die Einbeziehung weiterer Gewerke (z. B. Installationsbetriebe bei Leitungswasserschäden) erforderlich werden.