DGUV Information 203-029 - Gestaltungsregeln für den Einsatz von Transferwagen in der Wellpappenindustrie

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Abschnitt 4.5 - Bereich zwischen Fördergut und Aufbauten

Der Abstand zwischen Fördergut auf der Rollenbahn sowie Aufbauten des Transferwagens und Fördergut auf dem Transferwagen muss gemäß → DIN EN 349 "Sicherheit von Maschinen; Mindestabstände zur Vermeidung des Quetschens von Körperteilen" mindestens 500 mm betragen (Bild 4).

Das Gesamtmaß von mindestens 500 mm errechnet sich aus den beiden Teilabständen

  1. a:

    Vorderkante Rollenbahn bis Wellpappenstapel

    und

  2. b:

    Vorderkante Rollenbahn bis Aufbauten Transferwagen beziehungsweise Wellpappestapel auf dem Transferwagen.

Es gilt a + b ≥ 500mm

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Im Idealfall sind alle Zwischenräume an den Rollenbahnen mit Füllblechen ausgekleidet. So können Stolperstellen entschärft werden.

Dieser Abstand ist in jedem Falle einzuhalten. Dafür ist es notwendig, die Wellpappenstapel von der Vorderkante der Rollenbahn zurückzusetzen und, falls erforderlich, die Aufbauten des Transferwagens einzurücken.

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BILD 4: Sicherheitsabstand zwischen Transferwagen und Wellpappenstapel